AU Kraftrad Erstschulung

Details

Beschreibung

Prüfungslehrgang Erstschulung

Nur anerkannte Werkstätten, die ihre Mitarbeiter für die Abgasuntersuchung geschult haben, dürfen die AU durchführen. Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Prüfungen zur Durchführung der Abgasuntersuchung alle drei Jahre neu abgelegt werden.

Das Bildungszentrum der Handwerkskammer Dortmund ist eine vom Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) anerkannte AU-Schulungsstätte.

Im Diagnosesektor ist unser Zentrum bestens ausgerüstet. Wir führen die Seminare in enger Abstimmung mit der technischen Akademie des Kfz-Gewerbes (TAK), einer Gesellschaft des ZDK, durch.

Die folgenden Schulungsinhalte werden in allen AU-Seminaren vermittelt:

  • Bedeutung einer amtlichen Prüfung, Vorschriften und Richtlinien
  • Durchführung der AUK nach § 29 StVZO Anlage VIII StVZO
  • Spezielle technische Merkmale und Sachverhalte der verschiedenen Krafträder ·
  • Zusammenhänge zwischen Technik und Schadstoffemissionen
  • Handhabung der Abgasmessgeräte in Theorie und Praxis
  • Durchführung der Abgasuntersuchung

Lehrgangsthemen

Der Schulungstag gliedert sich in zwei Bereiche:

1. Teil: 

  • Selbststudium der Lehrgangsteilnehmer zur Vorbereitung auf den Prüflehrgang; die Schulungsunterlagen senden wir Ihnen zu.

2. Teil: 

  • Prüflehrgang mit anschließender schriftlicher Abschlussprüfung (Dauer: ein Tag)

 

 Voraussetzung
Zweirad- und Kfz-Betriebe, die die AUK-Berechtigung erwerben wollen, müssen sich zuvor einem Anerkennungsverfahren unterziehen.
Hierzu sind die folgenden Anforderungen verbindlich zu erfüllen:

  • Der AUK-Betrieb muss in der Handwerksrolle als Zweirad-/Kfz-Mechaniker- oder Kfz-Elektriker-Meisterbetrieb eingetragen sein.
  • Der AUK-Verantwortliche hat eine Zweirad-/Kfz-Mechaniker- oder Kfz-Elektriker-Meisterprüfung bestanden.
  • Die von ihm bestellte Person ist fachlich und persönlich geeignet.
  • Die zur AUK erforderlichen Prüf- und Messgeräte sowie ein entsprechender Prüfraum stehen zur Verfügung.
  • Der AUK-Verantwortliche und der AUK-Durchführende besitzen nachweislich die erforderlichen Sachkenntnisse, die durch periodische Schulungen erworben und gefestigt werden müssen. Die Prüfbescheinigung ist spätestens alle 36 Monate zu aktualisieren.

In Fragen der AUK-Anerkennung berät Sie Ihre zuständige Kfz-/Zweirad-Innung ausführlich.

 

 Abschluss
Nach erfolgreich abgelegter Prüfung erhalten Sie die Prüfbescheinigung.

 

 Wiederholungsschulung

 

 Förderung

 

Zusätzliche Informationen

Termin

02.05.2024 – 02.05.2024 (Bildungszentrum Hansemann Handwerkskammer Dortmund), 05.09.2024 – 05.09.2024 (Bildungszentrum Hansemann Handwerkskammer Dortmund), Interessentenliste