Gesetzesänderungen

Das ist neu in 2024

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Das neue Jahr bringt eine Vielzahl von Gesetzesänderungen mit sich. Wir haben für Sie wichtige Punkte in einem Überblick zusammengefasst.

Arbeitsunfälle

Ab dem 1. Januar 2024 können Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten elektronisch an Berufsgenossenschaften und Unfallkassen gemeldet werden. Ab dem 1. Januar 2028 wird diese Meldung ausschließlich digital möglich sein.

Ausgleichsabgabe

Bei einer Betriebsgröße ab 20 Mitarbeitenden sind Unternehmen in Deutschland verpflichtet, fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Werden diese Arbeitsplätze nicht mit schwerbehinderten Menschen besetzt, muss die Ausgleichsabgabe gezahlt werden (§ 154 SGB IX).

Insgesamt wird die Ausgleichsabgabe ab dem Jahr 2024 angehoben. Neu ist ab 2024, dass Unternehmen, die gar keine schwerbehinderten Menschen beschäftigen, monatlich 720 Euro als Abgabe zahlen müssen. Hier erhalten Sie weitere Informationen.

Azubi-Mindestlohn

Ab dem 1. Januar 2024 gelten höhere Mindestlöhne für Auszubildende. Diese sind durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung angepasst worden (Abweichungen können sich aufgrund geltender Tarifverträge ergeben).  Diese Löhne sind wie folgt gestaffelt:

Höhe der monatlichen Mindestausbildungsvergütung
1. Ausbildungsjahr649 Euro
2. Ausbildungsjahr766 Euro
3. Ausbildungsjahr876 Euro
4. Ausbildungsjahr909 Euro

Einwegplastikverpackungen

Ab 1. Januar 2024 werden weitere Teile der EU-Einwegkunststoffrichtlinie umgesetzt. Hiernach werden Hersteller bestimmter Einwegkunststoffe ab 2024 zu einer Sonderabgabe verpflichtet. Dies kann auch für Handwerksbetriebe gelten, die beispielsweise Getränkebecher oder To-Go-Lebensmittelbehälter zur Verfügung stellen. Hier erhalten Sie weitere Informationen.

Fachkräfte

Seit November 2023 sind neue Regelungen im Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft, die es ermöglichen, dass qualifizierte Fachkräfte in Deutschland künftig leichter eine Beschäftigung finden können. Ab März 2024 ist es im Zuge der sog. Anerkennungspatenschaft möglich, dass man bereits zum Anerkennungsverfahren nach Deutschland einreist und anschließend das Qualifikationsverfahren durchläuft.

Detaillierte Informationen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen finden Sie hier.

Gebäudeenergiegesetz (Heizungsgesetz)

Durch die Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) muss jede neu eingebaute Heizung in Neubauten ab dem 01. Januar 2024 mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie betrieben werden. Für alle anderen Gebäude gelten Übergangsfristen bis zum 30. Juni 2026 (in Großstädten) bzw. bis zum 30. Juni 2028 (in kleineren Städten). Hierzu ist zum Teil noch eine kommunale Wärmeplanung erforderlich.

Dieses Vorhaben soll durch den Bund gefördert werden. Wegen der gegenwärtig unklaren Lage des Bundeshaushalts 2024 kann derzeit nicht abgesehen werden, welche konkreten Fördermöglichkeiten bestehen werden.

Gerüstbau

Seit Inkrafttreten des Übergangsgesetzes im Jahr 1998 war es anderen Handwerkern außerhalb des Gerüstbauerhandwerks möglich, Arbeits- und Schutzgerüste aufzustellen. Dies macht jedoch die wesentliche Tätigkeit des Gerüstbauhandwerks aus. Ab dem 1. Juli 2024 ist ein enger Zusammenhang mit der eigenen Leistungserbringung erforderlich. Sofern die Gerüstbautätigkeit dann nicht mit der eigentlichen handwerklichen Tätigkeit in einem Zusammenhang steht, ist eine Eintragung mit dem Gerüstbauerhandwerk in die Handwerksrolle erforderlich. Hier finden Sie auch ein Informationsschreiben des ZDH mit den aktuellen Änderungen.

Inflationsausgleichsprämie 

Arbeitgeber haben noch bis zum 31. Dezember 2024 die Möglichkeit, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie bis zu einem Betrag von 3.000 Euro zu zahlen. Diese Zahlung ist als Einmalzahlung oder in mehreren Teilbeträgen möglich.

Krankenkassenbeitrag für Selbstständige

Krankenkassen müssen auch dann Einkommensnachweise ihrer freiwillig versicherten Selbstständigen berücksichtigen, wenn die Frist von drei Jahren verstrichen ist. Hierdurch haben Betroffene nun mehr Zeit, ihre Steuerunterlagen einzureichen. Weiterhin müssen Krankenkassen die Beiträge rückwirkend senken, wenn sie wegen fehlender Steuerunterlagen den Höchstsatz von monatlich 800 Euro festgesetzt haben.

Krankenkassen-Zusatzbeitrag

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung für das Jahr 2024 steigt um 0,1 Prozentpunkte auf 1,7 Prozent. 

Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz

Seit dem 1. Januar 2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), nach welchem Unternehmen verpflichtet werden, die Einhaltung der Menschenrechte und umweltbezogene Aspekte in ihren Lieferketten zu beachten. Ab dem 1. Januar 2024 nun müssen auch Betriebe mit mehr als 1.000 Beschäftigen (statt bislang Betriebe mit mehr als 3.000 Beschäftigten) die Anforderungen des LkSG erfüllen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat hier die wichtigsten Vorgaben und Änderungen zusammengefasst.

Mehrwertsteuer

Zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie ist der Mehrwertsteuersatz für Gastronomiebetriebe temporär von 19 Prozent auf sieben Prozent abgesenkt worden. Im Zuge der Haushaltsberatungen für den Bundeshaushalt 2024 ist geplant, den Mehrwertsteuersatz wieder ansteigen zu lassen.

Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)

Ab dem 1. Januar 2024 treten weitgehende Änderungen im Bereich des Gesellschaftsrechts durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (kurz MoPeG) in Kraft. Wir haben die Änderungen bereits hier für Sie zusammengefasst.

NiSV (Strahlenschutzverordnung)

Die zur Nutzung von entsprechenden Geräten erforderlichen Fachkundenachweise dürfen ab 2024 nur noch bei anerkannten Anbietern erworben werden.

Telefonische Krankschreibung

Seit dem 7. Dezember 2023 besteht wieder die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung. Dies gilt insbesondere bei leichten Infekten und nur bei solchen Patientinnen und Patienten, die in der Praxis bekannt sind.

Vergabeverfahren

Ab dem 01. Januar 2024 gelten für europaweite Ausschreibungen höhere Schwellenwerte.

Richtlinie für klassische öffentliche Aufträge

  • Bauleistungen: 5.538.000 Euro (bisher 5.382.000 Euro)
  • Liefer-/Dienstleistungen: 221.000 Euro (bisher 215.000 Euro)
  • Liefer-/ Dienstleistungen für oberste oder obere Bundesbehörden: 143.000 Euro (bisher 140.000 Euro)

Sektorenrichtlinie

  • Bauleistungen: 5.538.000 Euro (bisher 5.382.000 Euro)
  • Liefer-/Dienstleistungen: 443.000 Euro (bisher 431.000 Euro)

Wachstumschancengesetz

Im Zuge des Wachstumschancengesetzes sind einige Erleichterungen im Bereich des Steuerrechts für Selbstständige und Unternehmen geplant.

Erwartet werden unter anderem Erleichterungen der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege, die Erhöhung der Wertgrenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter von 800 Euro auf 1.000 Euro, eine Investitionsprämie für Klimaschutzprojekte in Höhe von 15 Prozent sowie einer Sonderabschreibungsmöglichkeit für bewegliche Wirtschaftsgüter für kleine und mittelständische Unternehmen.

Das Wachstumschancengesetz hat zwar den Bundestag, nicht jedoch den Bundesrat passiert, sodass es hier noch der Einschaltung des Vermittlungsausschusses bedarf.