Seit 2012 werden die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Partikelfiltern und die Anschaffung emissionsarmer Nutzfahrzeuge wieder gefördert.
Der nachträgliche Einbau von Rußpartikelfiltern bei Dieselmotoren von Pkw (Erstzulassung bis 31.12.2006), leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse (Erstzulassung bis 16.12.2009) sowie Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung (Wohnmobile, Krankenwagen, Leichenwagen oder rollstuhlgerechte Fahrzeuge) bis 3,5 t (Erstzulassung bis 31.12.2006) wird 2013 weiterhin gefördert.
Die Förderung für Nachrüstungen, die im Kalenderjahr 2013 vorgenommen werden, beträgt 260 Euro.
Die Antragstellung erfolgt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Referat 511, Frankfurter Straße 29-35, 65760 Eschborn.
Weiterführende Informationen, Richtlinie und Antragsformulare
Schwere Nutzfahrzeuge
Die Anschaffung besonders emissionsamer schwerer Nutzfahrzeuge ab 12 t zulässigem Gesamtgewicht wird weiterhin vom Bund gefördert. Im Programm "Anschaffung emissionsarmer Nutzfahrzeuge - Zuschuss (426)" wird die Anschaffung von Neufahrzeugen bezuschusst, die die EURO-VI-Norm (S 6) erfüllen. Für EURO-VI-Fahrzeuge können bis zu 6.050 € Zuschuss gewährt werden (Höchstbetrag für kleine Unternehmen). Anträge sind bei der KfW-Bank zu stellen.
Weiterführende Informationen, Richtlinie und Antragsformulare
Leichte Nutzfahrzeuge
Für die Anschaffung von emissions- und lärmarmen leichten Nutzfahrzeugen (EURO-6-Norm) können zinsgünstige Kredite aus dem KfW-Umweltprogramm beantragt werden. Gefördert werden in diesem Programm Investitionen, die zur Vermeidung oder Verminderung von Luftverschmutzungen oder Lärm beitragen. Dies sind z.B. die Anschaffung von biomethan- und erdgasbetriebenen Fahrzeugen, die den Abgasstandard Euro 6 erfüllen, oder die Anschaffung emissions- und lärmarmer leichter Nutzfahrzeuge kleiner oder gleich 3,5 t (zulässiges Gesamtgewicht) der Klasse N1 und Fahrzeuge zwischen 3,5 t und 12 t (zulässiges Gesamtgewicht) der Klasse, die den Abgasstandard Euro 6 erfüllen.
Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank bei der KfW.
Weiterführende Informationen, Richtlinie und Antragsformulare
© Handwerkskammer Dortmund