Asbest Fortbildungslehrgang (TRGS 519 – Anlage 5)
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Beschreibung
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Fortbildungslehrgang
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Mit dem Fortbildungslehrgang TRGS 519 Anl.5 für Sachkundige nach Anl. 4c wird die vorhandene Sachkunde, die auf 6 Jahre befristet ist, für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) mit Asbest verlängert. Eine Prüfung ist mit dem Lehrgang nicht verbunden.
Der Besuch setzt eine noch gültige Sachkunde voraus; ist diese abgelaufen, muss diese neu erworben werden.
Ohne diese Sachkunde sind ASI-Arbeiten verboten und damit verbunden folgen rechtliche Konsequenzen.
Aktuell werden die Regelungen zum Asbest grundlegend überarbeitet, was sind z.B. Arbeiten im geringen Risiko?
Der Lehrgang stellt sicher, dass die Teilnehmenden über die neuesten Informationen verfügen und betriebliche Maßnahmen für die künftigen Arbeiten festlegen können.
Lehrgangsthemen
- „Neue Fundstellen“ asbesthaltiger Produkte und Einsatzbereiche
- Gesundheitsrisiken und berufsbedingte Erkrankungen
- Gefahrstoffverordnung, Stand Februar 2026. Neues zur TRGS 519
- Organisatorische und vorbereitende Maßnahmen auf der Baustelle
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Baustelleneinrichtung, Arbeitsverfahren (AT-, BT-und ET-Verfahren
- Fachgerechte Entsorgung
Abschluss
Zusätzliche Informationen
| Termin | 15.04.2027 – 15.04.2027 (Bildungszentrum Handwerkskammer Dortmund), Interessentenliste |
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