Life Cycle Analysis (LCA)
Details
Beschreibung
Zusatzmodul
Seit 2024 ist für die Förderung neu zu errichtender Gebäude die Ermittlung der Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus verpflichtend. Das Zusatzmodul LCA (Life Cycle Analysis) ist verpflichtende Voraussetzung, um Neubauförderungen der KfW begleiten zu dürfen.
Wer weiterhin im Neubausektor tätig sein möchte, muss die LCA Qualifikation nachweisen, um für die Förderprogramme:
- Klimafreundlicher Neubau (KFN)
- Wohneigentum für Familien (WEF)
- Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN)
als Energieeffizienz Expert*innen in der Kategorie „Klimafreundlicher Neubau – Wohn- bzw. Nichtwohngebäude“ eingetragen zu sein.
Lehrgangsthemen
Modul 1: Energiegesetzgebung, Grundlagen LCA und QNG
- Energiepolitische Nachhaltigkeitsziele für Gebäude und bundesweite Förderung effizienter Gebäude (BEG)
- Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) im Überblick
- Grundprinzipien der Lebenszyklusanalyse (LCA) nach ISO-Norm
- Systemgrenzen und Bewertungsmethoden verstehen
Modul 2: Prinzip und Ablauf einer LCA-Bilanzierung
- Aufbau und Struktur einer Bilanzierung nach QNG-Standard
- Global Warming Potential (GWP) und Primary Energy Non-Renewable Total (PENRT)
- Hintergrunddokumente und Datenbanken sicher nutzen
- Softwaretools und deren Anwendung
Modul 3: Vertiefung LCA
- LCA-Gebäudebetrieb: Einbindung der GEG-Energiebedarfsberechnung
- Kostengruppen 300 und 400 detailliert bilanzieren
- Betriebsphase und deren Auswirkungen auf die Gesamtbilanz
- Häufige Stolpersteine und FAQs aus der Praxis
Modul 4: Beispiel LCA-Bilanzierung
- Durchführung einer LCA an einem Beispielgebäude
- Optimierungsmöglichkeiten erkennen und bewerten
- Ihre neue Rolle als Energieeffizienzexpert:in mit LCA-Kompetenz
- Praktische Tipps für die Beratung Ihrer Kund:innen
Voraussetzung für die LCA-Qualifikation
Sie benötigen einen Nachweis über einen erfolgreichen Abschlusses einer DENA-anerkannten Weiterbildung:
- zum/zur Gebäudeenergieberater:in für Wohngebäude (HWK) oder
- zum/zur Gebäudeenergieberater:in für Nichtwohngebäude
Die Fortbildung richtet sich an ausgebildete Gebäudeenergieberater:innen und Energieeffizienz-Expert:innen, die ihr Leistungsspektrum um die LCA-Bilanzierung erweitern möchten.
Sie sollten bereits mit der Energiegesetzgebung (GEG), Förderprogrammen für Energieeffizienzmaßnahmen und technischer Gebäudeausrüstung vertraut sein, da die Weiterbildung auf diesem Grundwissen aufbaut.
Abschluss LCA-Qualifikation für klimafreundliche Neubauten
Um die Teilnahme an der Weiterbildung erfolgreich abzuschließen, wartet am Ende eine kurze schriftliche Prüfung:
- digitale Prüfung
- Dauer: 30 Minuten
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie Ihre Qualifikation zur LCA-Bilanzierung und können die Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste der DENA beantragen. Voraussetzung ist die erforderliche Mindestqualifikation für Wohngebäude bzw. Nichtwohngebäude gemäß Anlage 1 des DENA-Regelhefts. Auf die Vorgaben einer Verlängerung der Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste nach Kapitel 5 des DENA-Regelhefts wird hingewiesen.
Zusätzliche Informationen
| Termin | 08.09.2026 – 17.09.2026 (Bildungszentrum Handwerkskammer Dortmund), 07.09.2027 – 16.09.2027 (Bildungszentrum Handwerkskammer Dortmund), Interessentenliste |
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