Land verlängert die Rückzahlungsfrist bei der NRW-Soforthilfe bis zum 30. Juni 2023

NRW-Soforthilfe

Soforthilfe
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Um betroffenen Soloselbstständigen, Freiberuflern und Kleinunternehmen in der aktuellen Coronawelle mehr finanziellen Spielraum zu geben, hat das nordrhein-westfälische Landeskabinett eine weitere Verlängerung der Rückzahlungsfrist bei der NRW-Soforthilfe bis zum 30. Juni 2023 beschlossen.

Die NRW-Soforthilfe ist mit mehr als 430.000 bewilligten Anträgen und ausgezahlten Zuschüssen in Höhe von rund 4,5 Milliarden Euro das größte Hilfsprogramm der Landesgeschichte. Um den Unternehmerinnen und Unternehmern so schnell und unkompliziert wie möglich zu helfen, wurde im Rahmen der NRW-Soforthilfe zunächst bei jedem bewilligten Antrag die maximale Fördersumme als pauschaler Abschlag ausgezahlt. Die tatsächlichen Förderhöhen der Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger wurden bis zum 31.10.2021 in einem rein digitalen Rückmeldeverfahren bestimmt.

Die nachfolgenden Hinweise zum Ablauf des Rückmeldeverfahrens sowie ausführliche Fragen und Antworten (FAQ) zu der NRW-Soforthilfe 2020 hat das MWIDE Anfang Dezember 2020 veröffentlicht. Sie behalten inhaltlich weiterhin ihre Gültigkeit. Die Möglichkeit, freiwillig vorzeitig abzurechnen und gegebenenfalls zu viel erhaltene Mittel zurückzuzahlen, besteht auch nach Ablauf des Steuerjahres 2020.

Rückmeldung NRW-Soforthilfe 2020
© MWIDE NRW

Alle Informationen rund um das Thema NRW-Soforthilfe 2020 sowie Antworten auf die wichtigsten Fragen finden Sie unter folgendem

Link

Hotline des NRW-Wirtschaftsministeriums für alle Fragen rund um die Soforthilfe:

0211/79 56 49 95

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