Handwerksbetriebe zu beauftragen, lohnt sich!

Auch Mieter können bei Handwerkerleistungen Steuern sparen

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Erfreulich für viele Mieter ist das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 20. April 2023 (VI R 24/20): Auch sie können bestimmte Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen.

Die Ausgangssituation

Dem Urteil des Bundesfinanzhofs liegt der Fall eines Ehepaars zugrunde, das in einer angemieteten Eigentumswohnung lebte. In der Nebenkostenabrechnung wurden ihnen Aufwendungen für Treppenhausreinigung, Schneeräumdienst, Gartenpflege und die Überprüfung von Rauchwarnmeldern in Rechnung gestellt. Das Ehepaar wollte die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen nach § 35a des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Anspruch nehmen. Doch sowohl ihr Finanzamt als auch das Finanzgericht lehnten diesen Anspruch ab.

Das Urteil­

Die höchsten Finanzrichter Deutschlands haben jedoch anders entschieden und den Steuerpflichtigen recht gegeben. Demnach ist es nicht entscheidend, ob Mieter die Verträge mit den jeweiligen Leistungserbringern, wie beispielsweise Handwerksbetrieben, selbst abschließen. Stattdessen ist ausschlaggebend, dass die erbrachten Dienstleistungen und Handwerkerleistungen dem Mieter unmittelbar zugutekommen.

Die Steuerermäßigung nach § 35a EStG kann somit in Anspruch genommen werden, wenn der Steuerpflichtige für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten hat und die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers erfolgt ist. Hierbei genügt auch eine Nebenkostenabrechnung oder eine Bescheinigung, die dem von der Finanzverwaltung anerkannten Muster entspricht, als Nachweis.

Welche Kosten können abgesetzt werden?

Die Palette der absetzbaren Kosten ist breit gefächert und umfasst beispielsweise die Treppenhausreinigung, Reparaturen, Renovierungen, Malerarbeiten und vieles mehr. Mieter können somit eine Vielzahl von handwerklichen Dienstleistungen und Arbeiten in ihrer Wohnung steuerlich geltend machen.

Fazit: Wichtiger Schritt in Richtung Steuergerechtigkeit und Bekämpfung der Schwarzarbeit

Das Urteil des Bundesfinanzhofs eröffnet Mietern eine neue Möglichkeit, Steuern zu sparen, indem sie Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen in ihrer Steuererklärung berücksichtigen können. Es ist ratsam, sich mit einem Steuerexperten oder dem örtlichen Finanzamt in Verbindung zu setzen, um die genauen Details und Voraussetzungen für die Steuerermäßigung zu klären und sicherzustellen, dass alle Ansprüche geltend gemacht werden können.

Dieses Urteil ist nicht nur ein wichtiger Schritt in Richtung Steuergerechtigkeit, sondern auch in der Bekämpfung der Schwarzarbeit. Die Steuerersparnis setzt einen Anreiz legal arbeitenden Betriebe zu beschäftigen, da die Kosten für Handwerkerleistungen auf legalem Wege gesenkt werden können.

Die Einsparung bei der Beschäftigung eines schwarzarbeitenden Betriebs mit dem dazugehörigen Risiko der Minderleistung und dem Fehlen von Gewährleistungsansprüchen, wird durch das neue Urteil unattraktiver.