Schließen Handwerksunternehmer einen Vertrag mit einem Verbraucher, müssen besondere Regeln zum Widerruf beachtet werden. Dem Verbraucher steht unter bestimmten Voraussetzungen ein Widerrufsrecht zu, über das er vorab ordnungsgemäß belehrt werden muss.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 26. November 2020 (I ZR 169/19) die Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung von Verbrauchern klargestellt. Demnach müssen bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen dem Verbraucher die Belehrung sowie die Muster-Widerrufserklärung in Papierform oder auf einem dauerhaften Datenträger ausgehändigt werden. Eine reine Kenntnisnahme seitens des Verbrauchers genügt dagegen nicht.
Widerrufsrecht wichtig
Macht er von dieser Widerrufsmöglichkeit Gebrauch, ist der Vertrag ohne Angabe von Gründen rückgängig zu machen.
Handwerksbetriebe, die den Abschluss von Verbraucherverträgen über eine Webseite oder
App ermöglichen, um Waren zu verkaufen oder Dienstleistungsbuchungen anzubieten,
müssen ab 19. Juni 2026 grundsätzlich eine elektronische Widerrufsfunktion zur Verfügung
stellen. Zudem muss darüber in der Widerrufsbelehrung informiert werden.
Unter Berücksichtigung der letzten Gesetzesänderung, hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) ein entsprechendes Infoblatt zusammengestellt. Eine Muster-Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular steht Ihnen unten ebenfalls als Download zur Verfügung.