Weiterbildungsstipendium - Durchstarten für Berufseinsteiger
Begabte junge Absolventen erhalten Unterstützung

Weiterbildungsstipendium

Seit 1991 unterstützt ein Förderprogramm der Bundesregierung gezielt begabte junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung bei ihrer „Karriere mit Lehre“ mit einem Weiterbildungsstipendium. Finanziert wird das Programm vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Durchgeführt wird es von den Kammern und zuständigen Stellen für Berufsbildung.

wwww.bmbf.de/weiterbildungsstipendium

Wer kann gefördert werden?

Für ein Weiterbildungsstipendium kann sich bewerben, wer:

  1. eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) abgeschlossen hat
  2. die Berufsabschlussprüfung mit der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bestanden hat
  3. bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommen ist
  4. ihre/seine Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweisen kann
  5. kein Hochschulabsolvent/in ist
  6. zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre ist.
    • Es besteht die Möglichkeit einer Aufnahme auch nach Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn Anrechnungszeiten wie z. B. Grundwehr- oder Zivildienst, Mutterschutz- oder Elternzeit nachgewiesen werden können. Die Anrechnungsfähigkeit dieser Zeiten ist auf drei Jahre begrenzt.

Was kann gefördert werden?

Förderfähig sind anspruchsvolle – in der Regel – berufsbegleitende Maßnahmen:

  1. der Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen
  2. die Vorbereitung auf Prüfung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z.B. Meister/in, Betriebswirt/in, Fachwirt/in, Fachkaufmann/Fachkauffrau)
  3. der Erwerb fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen (z.B. Fremdsprachen, EDV, kommunikative Fertigkeiten)
  4. berufsbegleitende Studiengänge / Fernlehrgänge
  5. Sprachreisen

Wie hoch und wie lange werden Sie gefördert?

Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von jährlich bis zu 2.900 Euro für anspruchsvolle Weiterbildungen beantragen; in drei Jahren also insgesamt bis zu 8.700 Euro. Der Eigenanteil beträgt je Fördermaßnahme 10 Prozent.

Wo und wie bewerben Sie sich?

Neue Stipendiatinnen und Stipendiaten werden jeweils zum 1. Januar eines Jahres aufgenommen. Ein Anspruch auf Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium besteht nicht.