EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Was alle Betriebe beachten müssen

Ab 25. Mai 2018 greift die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Zwar ändert sich inhaltlich am Datenschutz aufgrund der schon hohen Standards in Deutschland gar nicht so viel. Dennoch haben alle Betroffenen wie auch die Handwerksbetriebe einige formelle Änderungen zu beachten und umzusetzen. Dabei stehen Dokumentation und Information im Vordergrund, aber eben auch die Kontrolle und Einhaltung dieser Vorgaben. Einen umfangreichen Leitfaden für Betriebe hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) erstellt. Diesen finden Sie hier:

Leitfaden des ZDH für Handwerksbetriebe

 
Einen kurzen Überblick darüber, was Sie in Ihrem Betrieb auf den Prüfstand zu stellen und ggf. zu unternehmen haben, hat die Handwerkskammer Dortmund in einer Checkliste zusammengestellt. So können Sie für Ihren Betrieb Ihr eigenes Datenschutzkonzept erstellen. Diese Checkliste finden Sie hier unter den Downloads.