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Newsfeed zum Thema #fürFaireArbeit

Aktuelles zum Thema Schwarzarbeit

Im Newsfeed finden Sie eine Vielzahl an Meldungen rund um unsere Aktivitäten bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit. Neben News finden Sie auch unsere Social-Media-Posts, die wir im Rahmen eine Aufklärungskampagne in den unterschiedlichen Netzwerken veröffentlicht haben – nach Kategorie sortiert.

Hinweis: Informationen zu den Kontrollen finden Sie unter der Kategorie “Partner”.

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Schulterschluss gegen Schwarzarbeit

Die Stadt Dortmund, die Handwerkskammer und der Zoll wollen bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit künftig stärker zusammenarbeiten. Noch in diesem Jahr werde es dazu konkrete gemeinsame Verabredungen geben, sagte Ordnungs- und Rechtsdezernent Norbert Dahmen am Dienstag (24. Oktober) im Anschluss an eine gemeinsame Sitzung des Verwaltungsvorstands der Stadt Dortmund mit der Handwerkskammer Dortmund und der Kreishandwerkerschaft.

Zur kompletten Mitteilung: Kooperation mit dem Handwerk

Die Stadt Dortmund, die Handwerkskammer und der Zoll planen verstärkte Zusammenarbeit gegen Schwarzarbeit.

Organisierte Schwarzarbeit im Baugewerbe

Über vier Jahre hat ein Essener Unternehmer im Baugewerbe mit Scheinrechnungen und fingierten Lohnzahlungen im großen Stil betrogen. Nach umfangreichen Ermittlungen wegen des Verdachts der organisierten Schwarzarbeit wurde nun ein 48-Jähriger vom das Essener Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt.

Die ganze Geschichte: WAZ-Artikel

Offensiv gegen Schwarzarbeit  – Themenspecial von handwerksblatt.de

Das Handwerk leidet unter der Schattenwirtschaft. Dabei sind Schwarzgeldabreden rechtswidrig und Unternehmer gehen im schlimmsten Fall nicht nur leer aus, ihnen drohen auch Steuer- und Strafverfahren. Deshalb geht der Zoll entschlossen gegen Schwarzarbeit vor.

Lesen Sie mehr dazu im Themen-Special “Offensiv gegen Schwarzarbeit” von handwerksblatt.de

Umfrage zur Schwarzarbeit

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Das Ergebnis einer @wdr2-Umfrage lässt aufhorchen. Liest man die Kommentare unter dem Beitrag, gehen viele User davon aus, dass der Wert um ein Vielfaches höher liegen müsste.

Aus unserer Sicht ist es äußerst beunruhigend, wie die Toleranz gegenüber Schwarzarbeit zugenommen hat und wie viele Personen sich bereits für den Einsatz von #Schwarzarbeit entschieden haben.

Vielen Kunden ist es nicht bewusst, dass die Beauftragung von Schwarzarbeit negative Auswirkungen mit sich bringt:

  • Risiko von Fehl- oder Minderleistungen
  • Keine Gewährleistungsansprüche
  • Korrekturarbeiten= Selbstkosten + zeitliche Belastung
  • Kein Anspruch auf Fördermittel & Steuervergünstigungen

Darüber hinaus tragen Kunden, die Schwarzarbeiter beauftragen, zur Untergrabung des fairen Wettbewerbs bei. Legale Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden ordnungsgemäß bezahlen und alle rechtlichen Vorgaben einhalten, werden durch diese unfaire Praxis benachteiligt. Dies kann langfristig zu einer Verzerrung des Marktes führen, womit die Vielfalt sowie die Qualität der angebotenen Produkte und Dienstleistungen beeinträchtigt werden.

Mit unserer Kampagne #fürFaireArbeit versuchen wir für Chancengleichheit im Wettbewerb zu sorgen. Diese bündelt eine Vielzahl von Maßnahmen und Akteuren, um Schwarzarbeit im Handwerkeffektiv und nachhaltig bekämpfen zu können.

Projekt #FürfaireArbeit

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Schwarzarbeit konsequent verfolgen

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Resolution zur Bekämpfung von Schwarzarbeit

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Wer schwarzarbeitet oder Personen illegal beschäftigt, zahlt keine Sozialabgaben und Steuern. Dies hat weitreichende Folgen: Ehrlich arbeitende Betriebe geraten in wirtschaftliche Bedrängnis, da sie mit den Dumpingpreisen der unfairen Wettbewerber nicht mithalten können und so Aufträge verlieren.

„Als arbeits- und lohnintensiver Wirtschaftszweig ist das Handwerk den Gefahren der Schwarzarbeit und den damit verbundenen Wettbewerbsverzerrungen in besonderem Maße ausgesetzt“, betont Henrik Himpe (Stv. Hauptgeschäftsführer der HWK Dortmund). Die Eintragung in die Handwerksrolle stellt einen hohen Qualitätsstandard sicher und leiste so einen wichtigen Beitrag zum Verbraucherschutz. Vor diesem Hintergrund hat die Vollversammlung der HWK Dortmund einstimmig eine Resolution zur Bekämpfung von Schwarzarbeit beschlossen. Diese fasst in 6 Punkten die Forderungen gegenüber Land und Kommunen zusammen.

Klickt euch durch die Galerie. Mehr Infos: hwk-do.de/faire-arbeit

Fall zeigt: Schwarzarbeit lohnt sich nicht

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Schwarzarbeit lohnt sich nicht! Die Folgen sind immens: große finanzielle Schäden für den gesamten Staat, Verschärfung des Fachkräftemangels sowie fehlende Gewährleistungsansprüche für Verbraucher. Schwarzarbeit ist eine Straftat und kann sogar mit dem Gefängnis bestraft werden.

Dies zeigt der folgende Fall: Ein Bauunternehmer aus Schleswig-Holstein wurde aufgrund von Schwarzarbeit zu 4 Jahren und 3 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Er hatte einen Gesamtschaden von rund 4 Millionen Euro verursacht. Ohne ein umfängliches Geständnis wäre die Strafe sogar noch deutlich höher ausgefallen. Mehr Infos rund um das Thema: https://www.hwk-do.de/faire-arbeit

Wir sagen Schwarzarbeit den Kampf an!

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Neugründung: Vorsicht Fall

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Zum Jahresbeginn stehen erfahrungsgemäß viele Neugründungen an. Du solltest dir in diesem Zusammenhang folgende Fragen stellen: Wie gehe ich richtig vor? Worauf muss ich achten? Wie vermeide ich das Reinrutschen in die Schwarzarbeit?

Damit du als Selbstständiger nicht mit dem Thema Schwarzarbeit in Kontakt gerätst und dein Start in die Selbstständigkeit unproblematisch abläuft, haben wir paar Tipps für Dich zusammengefasst. Swipe dich durch die Bilder. Grundsätzlich gilt: Bei Unsicherheiten lieber einmal mehr fragen! Bei Fragen stehen dir die Handwerksrolle sowie die Unternehmensberatung gerne zur Verfügung.

Mehr unter: https://www.hwk-do.de/tipps-fuer-auftraggeber

Selbstständigkeit: Das müssen Sie wissen

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Mehr Schwarzarbeit aufgrund der aktuellen Lage?

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Die anhaltend hohe Inflation belastet Verbraucher und Betriebe gleichermaßen. Experten erwarten, dass diese zudem in Kombination mit der schwächeren Konjunktur die Schwarzarbeit anheizt. Gerade in der aktuellen Situation sei die Verlockung groß, durch Aufträge ohne Steuern und Sozialabgaben Geld zu sparen.

Wichtig für Betriebe als auch Verbraucher: Gegenseitige Ansprüche sind bei schwarz ausgeführten Arbeiten ausgeschlossen. So hat es der Bundesgerichtshof entschieden. Das heißt: Kunden haben bei mangelhaft ausgeführten Arbeiten keinen Anspruch auf Nachbesserung oder Erstattung bereits geleisteter Zahlungen. Andersherum: Der Unternehmer kann nicht auf Zahlung der schwarz vereinbarten Rechnungssumme bestehen.

Fakt ist: Schwarzarbeit ist teurer als jede Inflation und lohnt sich nicht️!

Fallbeispiel: Illegalen Beschäftigung

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Die Folgen von illegalen Beschäftigungsverhältnissen sind immens! Denn: Arbeitsplätze werden vernichtet, das Sozialversicherungssystem geschwächt, die Wirtschafts- und Arbeitsordnung untergraben und es drohen finanzielle Schäden für den Staat. Aus diesen Gründen ist die illegale Beschäftigung von Arbeitern eine Straftat, welche sogar mit einer Haftstrafe geahndet werden kann.

Aktueller Fall aus Dortmund Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund hat bei einer Schwarzarbeitskontrolle auf einer Baustelle vier Arbeiter festgenommen. Die Arbeiter waren in Deutschland offiziell als Touristen gemeldet. Gegen die Arbeiter wurde ein Verfahren wegen des Verdachtes des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Dem Arbeitgeber droht ein Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne Arbeitserlaubnis.

Zudem kann dem Arbeitgeber eine Freiheitsstrafe von bis zum 10 Jahren und ein Bußgeld von bis zu 500.000 € drohen. Mehr Infos rund um das Thema Schwarzarbeit: https://www.hwk-do.de/faire-arbeit

So melden Sie Schwarzarbeit richtig

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Scheinselbstständigkeit: Folgende Punkte beachten

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Statusfeststellung: Klarheit vor Auftragsannahme

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Impressum: Diese Angaben müssen rein

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Irreführende Werbung: Keine falschen Erwartungen wecken

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Werbung: Achtung vor Wettbewerbsverstößen

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Werben ja, aber richtig!

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Werbung: Achtung vor Wettbewerbsverstößen

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Folgen für Unternehmen und Kunden: Arbeiten ohne Rechnung?

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Geht’s auch ohne Rechnung? Es kommt nicht selten vor, dass Handwerkern diese Frage von Ihren Kunden gestellt wird. Hierbei ist entscheidend: Werden handwerkliche Leistungen ohne Rechnung ausgeführt, handelt es sich um Schwarzarbeit. Dabei handelt es sich nicht um kein Kavaliersdelikt, sondern um ein Verstoß gegen das Gesetz, der mit einer Geldstrafe geahndet werden kann! Swipe dich durch den Beitrag und erfahre, welche Folgen dies für dich als Kunde hat.

Nachbarschaftshilfe = Schwarzarbeit?

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Nein, wer Nachbarschaftshilfe betreibt, ist nicht sofort Schwarzarbeiter. Denn: Schwarzarbeit setzt immer eine nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht voraus.
Für erbrachte Leistungen bei Nachbarn, Angehörigen oder für sich selbst liegt in der Regel keine Gewinnerzielungsabsicht vor. Das gezahlte Entgelt ist meist gering und liegt unter dem typischen wirtschaftlichen Wert der ausgeübten Tätigkeit. Eine feste Grenze für das Entgelt gibt es nicht, da die Gewinnerzielungsabsicht im Einzelfall variieren kann (Vergleiche: § 1 Abs. 4 SchwarzArbG). In vielen Fällen wird oftmals aus Gefälligkeit geholfen, ohne einen Cent zu bekommen. Der Zoll hat umfangreiche Informationen zu diesem Thema zusammengestellt: bit.ly/Gefälligkeit

#Gutzuwissen: "Schwarz" arbeiten

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Um in einem zulassungspflichtigen Handwerk (Anlage A) selbstständig arbeiten zu dürfen, benötigt man neben der Gewerbeanmeldung immer auch eine Eintragung in der Handwerksrolle. Voraussetzung dafür ist der Meistertitel oder der Nachweis einer gleichwertigen Qualifikation. Die Eintragung garantiert so hohe Qualität und Verbraucherschutz im Handwerk.

Welche Handwerke sind eigentlich zulassungspflichtig? Diese und weitere Infos: hwk-do.de/eintragung

Schwarzarbeit = Steuerhinterziehung?

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Freundschaftsdienste & Nachbarschaftshilfe

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Mehr Schwarzarbeit aufgrund der aktuellen Lage?

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Die anhaltend hohe Inflation belastet Verbraucher und Betriebe gleichermaßen. Experten erwarten, dass diese zudem in Kombination mit der schwächeren Konjunktur die Schwarzarbeit anheizt. Gerade in der aktuellen Situation sei die Verlockung groß, durch Aufträge ohne Steuern und Sozialabgaben Geld zu sparen.

Wichtig für Betriebe als auch Verbraucher: Gegenseitige Ansprüche sind bei schwarz ausgeführten Arbeiten ausgeschlossen. So hat es der Bundesgerichtshof entschieden. Das heißt: Kunden haben bei mangelhaft ausgeführten Arbeiten keinen Anspruch auf Nachbesserung oder Erstattung bereits geleisteter Zahlungen. Andersherum: Der Unternehmer kann nicht auf Zahlung der schwarz vereinbarten Rechnungssumme bestehen.

Fakt ist: Schwarzarbeit ist teurer als jede Inflation und lohnt sich nicht️!

So melden Sie Schwarzarbeit richtig

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Folgen für Unternehmen und Kunden: Arbeiten ohne Rechnung?

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Geht’s auch ohne Rechnung? Es kommt nicht selten vor, dass Handwerkern diese Frage von Ihren Kunden gestellt wird. Hierbei ist entscheidend: Werden handwerkliche Leistungen ohne Rechnung ausgeführt, handelt es sich um Schwarzarbeit. Dabei handelt es sich nicht um kein Kavaliersdelikt, sondern um ein Verstoß gegen das Gesetz, der mit einer Geldstrafe geahndet werden kann! Swipe dich durch den Beitrag und erfahre, welche Folgen dies für dich als Kunde hat.

Wie schütze ich mich als Kunde vor Schwarzarbeit?

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Nachbarschaftshilfe = Schwarzarbeit?

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Nein, wer Nachbarschaftshilfe betreibt, ist nicht sofort Schwarzarbeiter. Denn: Schwarzarbeit setzt immer eine nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht voraus.
Für erbrachte Leistungen bei Nachbarn, Angehörigen oder für sich selbst liegt in der Regel keine Gewinnerzielungsabsicht vor. Das gezahlte Entgelt ist meist gering und liegt unter dem typischen wirtschaftlichen Wert der ausgeübten Tätigkeit. Eine feste Grenze für das Entgelt gibt es nicht, da die Gewinnerzielungsabsicht im Einzelfall variieren kann (Vergleiche: § 1 Abs. 4 SchwarzArbG). In vielen Fällen wird oftmals aus Gefälligkeit geholfen, ohne einen Cent zu bekommen. Der Zoll hat umfangreiche Informationen zu diesem Thema zusammengestellt: bit.ly/Gefälligkeit

Verdacht richtig melden

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#Gutzuwissen: "Schwarz" arbeiten

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Um in einem zulassungspflichtigen Handwerk (Anlage A) selbstständig arbeiten zu dürfen, benötigt man neben der Gewerbeanmeldung immer auch eine Eintragung in der Handwerksrolle. Voraussetzung dafür ist der Meistertitel oder der Nachweis einer gleichwertigen Qualifikation. Die Eintragung garantiert so hohe Qualität und Verbraucherschutz im Handwerk.

Welche Handwerke sind eigentlich zulassungspflichtig? Diese und weitere Infos: hwk-do.de/eintragung

Kontrollen in Hagen: Schwerpunkt Kfz-Gewerbe

Anfang Mai hat das Ordnungsamt der Stadt Hagen federführend und unter Beteiligung des Zolls und der Handwerkskammer Dortmund gemeinsam Schwerpunktkontrollen im Bereich Kfz-Handwerk in Hagen durchgeführt. Das Team kontrollierte insgesamt acht Betriebe sowie zwölf Personen und stellte dabei teils gravierende Mängel und Rechtsverstöße fest.

Das Ergebnis der Kontrollen:

  • Drei Betriebe mussten ihre Arbeiten umgehend einstellen. Dort stellten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Schwarzarbeit im Sinne der Handwerksordnung fest und untersagten die Durchführung weiterer Arbeiten, da diese Werkstätten gesetzlich nicht berechtigt sind, Kfz-Reparaturen auszuführen.
  • In einem weiteren Fall fanden musste ein Betrieb geschlossen werden, da eine massive Umweltverschmutzung vorlag. Der Betrieb lenkte ohne Filterung große Mengen Betriebsstoffe in die Erde, um vermutlich anfallende Entsorgungskosten einzusparen.
  • Personenkontrolle: Ein Betroffene war illegal nach Deutschland eingereist und hielt sich vor Ort widerrechtlich auf. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen illegalen Aufenthaltes sowie die umgehend eingeleiteten, aufenthaltsbeendenden Verfahren.

Die entsprechenden Ordnungswidrigkeiten- und/oder Strafverfahren erfolgen durch die jeweilige Fachdienststelle in eigener Zuständigkeit. Mehr Details finden Sie in der Pressemitteilung.

Kontrollen in Bochum: Schwerpunkt Bäcker und Konditoren

Anfang März hat die Handwerkskammer Dortmund gemeinsam mit der Stadt Bochum Betriebskontrollen mit dem Schwerpunkt auf das Bäcker- und Konditoren-Handwerk durchgeführt.

Dabei wurden sechs Betriebe kontrolliert, welche gewerberechtlich nicht als Bäcker- oder Konditoren-Handwerk gemeldet waren.

Bei fünf dieser Betriebe wurde festgestellt, dass handwerkliche Tätigkeiten ohne eine Handwerksrolleneintragung (mehr Informationen dazu) selbstständig ausgeübt wurden.

In diesen Fällen werden durch die Stadt Bochum Verfahren zur Betriebsprüfung eingeleitet, woraus sich entsprechende Bußgelder ergeben können.

Kontrollen in Dortmund und Umgebung

Anfang Februar führte die Handwerkskammer Dortmund gemeinsam mit der Kreishandwerkerschaft Dortmund Hagen und Lünen sowie dem Ordnungsamt der Stadt Dortmund Betriebskontrollen durch. Im Fokus waren Friseurbetriebe und Kfz-Werkstätten.

Insgesamt wurden neun Friseurbetriebe kontrolliert, um festzustellen, ob die Meisterin bzw. der Meister vor Ort war. Bei zwei Betrieben war der Meister/ die Meisterin bereits ausgeschieden. Der Betrieb muss nun einen Neuen benennen. Bei sieben Betrieben war dies nicht der Fall, da keiner anzutreffen war. Hier wird im Einzelfall geprüft, ob weitere Kontrollen oder gar schon ein Löschungsverfahren eingeleitet wurde.

Bereits im Januar wurden Kontrollen von Kfz-Werkstätten in Dortmund und Umgebung durchgeführt. Hauptsächlich wurden Betriebe mit Gewerbemeldungen überprüft, die keine handwerkliche Auslegung nahelegten. In den meisten Fällen wurde jedoch das Kraftfahrzeugtechnikerhandwerk vor Ort ausgeübt. Bußgelder durch die Stadt Dortmund werden dazu folgen. Zudem drohen hier Betriebsschließungen, wenn keine Eintragung bei uns vorgenommen wird.

Ein Betrieb aus dem Bereich Carport und Rollladenbau aus Schwerte wurde aufgesucht. Hier wurde festgestellt, dass sowohl Metallbauerhandwerk als auch Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Handwerk ausgeübt werden. Auch hier drohen ein Bußgeld und eventuell eine Schließung, sollte keine Eintragung erfolgen.

Startschuss: Erste Kontrollen in Bochum

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Kontrollen in Hagen

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Gemeinsam stark: Intensiver Austausch

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Die Bekämpfungund Prävention von Schwarzarbeit spielte in unserem Kammerbezirk eine herausragende Rolle. Durch eine Informationsoffensive wollen wir alle verantwortlichen Organisationen auf den aktuellsten Stand bringen. Hierzu hatten wir Anfang November zu einer Veranstaltung geladen.

Neben Reisegewerbe ging es besonders um das Anmelde- und Eintragungsverfahren. Es hat eine rege Diskussion über das Vorgehen bei ungenauen Gewerbeanzeigen und unterschiedliche Herangehensweisen gegeben.

Ergebnis des Zusammentreffens: Gelungener Austausch zwischen allen Organisationen. In Zukunft wollen alle Beteiligten noch enger zusammenarbeiten.

Weitere Infos: hwk-do.de/austausch

Ergebnis: Kontrollen im Kammerbezirk

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Rückblick & Ergebnisse der Kontrollen: In der 29. Kalenderwoche wurden in Schwelm Betriebe durch die Handwerkskammer überprüft. Es wurden verschiedene Branchen kontrolliert. Bei gut der Hälfte der kontrollierten Betriebe war keine fachliche Leitung vor Ort.

In einem Fall wurde Handwerk ausgeübt, ohne eine entsprechende Eintragung in der Handwerksrolle vorweisen zu können. #fürfaireArbeit #gegenSchwarzarbeit

Ergebnis: Kontrollen im Kammerbezirk

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Außeneinsatz: Kampf gegen Schwarzarbeit

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Gemeinsam stark: Partnernetzwerk

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Kammerbezirk Dortmund #FÜRFAIREARBEIT: Wir wollen die eingetragenen Unternehmen schützen und tun alles für die Bekämpfung von Schwarzarbeit. Wir arbeiten mit 8 Ordnungsämtern, 3 Kreisordnungsbehörden und 2 Hauptzollämtern zusammen für mehr Fairness. Auch ihr könnt helfen: Konkrete Hinweise, zum Beispiel auf Baustellen, auf denen schwarzgearbeitet wird, nehmen diese Stellen gerne entgegen. Weitere Infos & Kontaktdaten gibt’s hier: hwk-do.de/partner-faire-arbeit

 

 

 

Insgesamt wurden neun Friseurbetriebe kontrolliert, um festzustellen, ob die Meisterin bzw. der Meister vor Ort war. Bei zwei Betrieben war der Meister/ die Meisterin bereits ausgeschieden. Der Betrieb muss nun einen Neuen benennen. Bei sieben Betrieben war dies nicht der Fall, da keiner anzutreffen war. Hier wird im Einzelfall geprüft, ob weitere Kontrollen oder gar schon ein Löschungsverfahren eingeleitet wurde.

Bereits im Januar wurden Kontrollen von Kfz-Werkstätten in Dortmund und Umgebung durchgeführt. Hauptsächlich wurden Betriebe mit Gewerbemeldungen überprüft, die keine handwerkliche Auslegung nahelegten. In den meisten Fällen wurde jedoch das Kraftfahrzeugtechnikerhandwerk vor Ort ausgeübt. Bußgelder durch die Stadt Dortmund werden dazu folgen. Zudem drohen hier Betriebsschließungen, wenn keine Eintragung bei uns vorgenommen wird.

Ein Betrieb aus dem Bereich Carport und Rollladenbau aus Schwerte wurde aufgesucht. Hier wurde festgestellt, dass sowohl Metallbauerhandwerk als auch Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Handwerk ausgeübt werden. Auch hier drohen ein Bußgeld und eventuell eine Schließung, sollte keine Eintragung erfolgen.