Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur fördert die Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen. Hier erfahren Sie alles zur den Förderprogramm zur Nachrüstung für Handwerker- und Lieferfahrzeuge ab 2,8 bis 7,5 t Gesamtgewicht mit SCR-Systemen

Nachrüstung von Dieselfahrzeugen

Nachrüstung von Dieselfahrzeugen
© NejroN

Förderprogramme

Förderprogramm zur Nachrüstung für Handwerker- und Lieferfahrzeuge ab 2,8 bis 7,5 t Gesamtgewicht mit SCR-Systemen

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur fördert die Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen. Aufgelegt wurde das Förderprogramm für  Handwerker- und Lieferfahrzeuge (M1, M2, N1, N2) ab 2,8 bis 7,5 t Gesamtgewicht mit einem SCR-System (selective catalytiv reduction). Durch die Nachrüstung werden die Stickoxid-Emissionen von Dieselfahrzeugen deutlich gesenkt.

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Firmensitz in einer der besonders belasteten 67 Städte oder in einem der angrenzenden Landkreise oder
Unternehmen aus anderen Regionen mit einem jährlichen Auftragsvolumen von mindestens 25 % in einer der genannten Städte.

Die Förderhöhe beträgt bis zu 80 % der Umrüstkosten (System und Einbaukosten) in Abhängigkeit von der zugehörigen Gewichtsklasse des nachzurüstenden Fahrzeugs:

  • Leichte Nutzfahrzeuge (2,8 t bis max. 3,5 t Gesamtgewicht): max. 3.600 Euro Förderung pro Fahrzeug
  • Schwere Nutzfahrzeuge (3,5 t bis max. 7,5 t Gesamtgewicht): max. 4.800 Euro Förderung pro Fahrzeug
    Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt im Rahmen von Aufrufen. Die Förderung muss bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) beantragt werden. Antragsfrist des aktuellen Aufrufs: 31. März 2021:

  • Die Nachrüstung darf erst nach der Bewilligung der Förderung erfolgen. Ein nachgerüstetes Fahrzeug darf erst nach Ablauf von zwei Jahren wieder veräußert werden.
  • Der Antrag wird über das elektronische Formularsystem „easy-online“ abgewickelt.
  • Es werden nur vollständige Anträge berücksichtigt.
  • Vorab-Beratung und Einschätzung der Antragsentwürfe sind durch die BAV auf Wunsch möglich. Hotline: 04941 602-788, Service-E-Mail: Diesel-HWNR@bav.bund.de
  • Die Nachrüstung muss bis spätestens 10. Dezember 2020 abgerechnet sein.

Bewilligungen erfolgen priorisiert nach drei Stufen:

  1. Anträge aus Kommunen mit bereits bestehenden Dieselfahrverboten
  2. Anträge aus Kommunen mit einer NO2-Belastung von 45 µg/m3 oder mehr
  3. Anträge von Antragstellern, die eine Förderung für 10 und mehr Handwerker- und Lieferfahrzeugen beinhalten

Bei Überzeichnung des aktuellen Förderaufrufs kann der nicht bewilligte Antrag bei einem weiteren Aufruf erneut eingereicht werden. Aktuell sind nur vereinzelt Nachrüstsysteme mit Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) am Markt verfügbar. Die Antragstellung ist jedoch unabhängig davon möglich, wenn die Kosten im Antrag geschätzt werden.

Orientierungshilfe bieten die Schätzungen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur: 4.000 bis 8.000 Euro pro Fahrzeug für leichte Handwerker- und Lieferfahrzeugen; 6000 bis 12.000 Euro pro Fahrzeug bei den schweren. Ob für das jeweilige Fahrzeug neben den bereits vom Kraftfahrtbundesamt zugelassenen Nachrüstsätzen weitere vorliegen werden, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen.

Bezüglich der Förderkonditionen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Hersteller. Weitere Informationen und eine kostenlose Beratung rund um das Thema Mobilität und Fördermöglichkeiten erhalten Sie jederzeit bei Ihrer Handwerkskammer.

Weitere Informationen

www.bav.bund.de/Nachrüstung

www.kba.Typgenehmigungen

Hinweis zur Beratung

Diese Beratung wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages sowie des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW.