Sie ziehen die Verwendung von AGB in Betracht oder verwenden Sie bereits für Ihr Unternehmen? Im Folgenden haben wir einige hilfreiche Informationen für Sie zusammengestellt:

Informationen zur Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Bücherregal mit Paragraph
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Mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gibt eine Vertragspartei (Verwender) ihren Vertragspartnern einseitige Bestimmungen vor, die in der Regel für den Verwender vorteilhaft sind. Da die gesetzlichen Vorschriften für Kauf-, Dienstleistungs- und Werkverträge, etc. darauf abzielen, die häufig entgegengesetzten Interessen der Vertragsparteien in einen Interessensausgleich zu bringen, kann der Verwender mit der Nutzung von AGB, zu seinem Vorteil gezielt von den gesetzlichen Vorschriften abweichen. Dies können beispielsweise besondere Regelungen zur Warenlieferung oder aber auch zu Stornierungsoptionen oder Zahlungsmodalitäten sein.

Sollten Sie bereits AGB verwenden oder dies in Betracht ziehen, hat der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) eine Übersicht zur Verwendung und Wirksamkeit von AGB erstellt.

Zusätzlich finden Sie auf dieser Seite Musterbeispiele die Ihnen als Anregung für die Erstellung eigener AGB dienen können. Wir weisen jedoch ausdrücklich drauf hin, dass es sich bei der Erstellung von AGB immer um eine Vertragsgestaltung handelt, die individuell auf den Betrieb angepasst werden muss. Daher sollten Sie sich vor der Verwendung rechtlich beraten lassen und Ihre AGB nicht ohne weitere Überprüfung selbstständig formulieren.