Eingeschränkte Bauvorlageberechtigung (eBvB)
– Wiederholungsschulung online –

Details

Beschreibung

Wiederholungsschulung zur Bauvorlageberechtigung für Meisterin oder Meister im Maurer- und Betonbauer- oder im Zimmerer-Handwerk

Der Gesetzgeber hat in Nordrhein-Westfalen zum 1. Januar 2024 eine eingeschränkte Bauvorlageberechtigung (eBvB) für Handwerksmeister bestimmter Gewerke eingeführt. Personen, die in das Verzeichnis eingetragen sind, sind verpflichtet, pro Jahr Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von mindestens 16 Unterrichtsstunden zu absolvieren und die Teilnahme gegenüber der Ingenieurkammer-Bau NRW nachzuweisen. Dabei muss es sich um Fortbildungsveranstaltungen handeln, die durch die Ingenieurkammer-Bau NRW anerkannt sind.

Dabei muss es sich um eine, durch die Ingenieurkammer-Bau NRW, anerkannte Weiterbildung (Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen: Seminarnummer 76913) mit 16 absolvierten Unterrichtsstunden handeln.

Inhalte

  • Projektorientierter Erfahrungsaustausch
  • Beispielhafte Fallbesprechungen der Beantragungspraxis auf Basis aktueller Rechtsprechung inkl. Urteilen und Handlungsempfehlungen
  • Neuerungen im Bereich der öffentlich-rechtlichen Grundlagen und Verfahren des Planens und Bauens
  • Neuerungen im Bereich zivilrechtlicher Grundlagen des Planens und Bauens
  • Erfahrungsaustausch und Netzwerkarbeit zum Anerkennungsverfahren zur Listung im Verzeichnis der IK-Bau NRW

 

Zulassungsvoraussetzung
Zur Teilnahme an der Wiederholungsschulung ist der Eintragungsnachweis als eingeschränkter Bauvorlageberechtigter im Verzeichnis der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen notwendig.

 

Online-Unterricht
Der Unterricht findet online mittels des Videokonferenztool Microsoft Teams statt. Sie benötigen ein Endgerät vorzugsweise Laptop, Tablet oder PC mit WebCam und einen Internetanschuss. Aber auch mit einem Handy kann man über Microsoft Teams online an dem Unterricht teilnehmen.

 

 Abschluss
Teilnahmezertifikat

 

Wichtiger Hinweis

Die jährliche Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen ist der Ingenieurkammer-Bau NRW unaufgefordert durch Vorlage von Bescheinigungen des Fortbildungsträgers bis zum 01. Februar des Folgejahres nachzuweisen. Der eingeschränkt Bauvorlageberechtigte ist für den Eingang der Nachweise bei der Ingenieurkammer-Bau NRW selbst verantwortlich. Die Nachweise sind zu richten an: klee@ikbaunrw.de

oder per Post an

Ingenieurkammer-Bau NRW
Ingenieurreferat
Zollhof 2
40221 Düsseldorf

 

Zusätzliche Informationen

Termin

24.01.2026 – 31.01.2026 (Bildungszentrum Hansemann Handwerkskammer Dortmund), Interessentenliste

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