Aufstiegs-BAföGSie erhalten einen 50 % Zuschuss als Beitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie den Kosten für das Meisterstück. Dieser Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Für die andere Hälfte der Kosten gibt es ein günstiges Darlehen bei der KfW-Bank. Wer die Prüfung besteht, dem erlässt der Staat noch einmal die Hälfte dieser Darlehens-Summe. Sie selbst tragen dann nur noch ein Viertel der Fortbildungskosten siehe Beispielberechnung.
Absolvieren Sie einen Lehrgang in Teilzeit, ist die Zuwendung einkommens- und vermögensunabhängig.
Wer einen Vollzeit-Lehrgang wählt, kann eine weitere Förderung nutzen. Der „Unterhaltsbeitrag“ – ein reiner Zuschuss, der nicht zurückgezahlt wird – unterstützt Sie in Ihrem Lebensunterhalt. Die Beitragshöhe richtet sich nach Ihrem Einkommen, Vermögen und der Familiengröße. Gerne beraten wir Sie ausführlich und unterstützen Sie bei der Antragserstellung.
Kontaktieren Sie unser Team der Weiterbildungsberatung>.
Weitere Informationen auch zum Darlehen und der Unterhaltsförderungen erhalten Sie auch hier: Aufstiegs-BAföG.
Meisterprämie
Das Land NRW fördert jede erfolgreich abgelegte Meisterprüfung im Handwerk mit 2.500 €. Wo und wie Sie diesen beantragen, erfahren Sie unter Meisterprämie.