
Die Modernisierung des Vergaberechts bietet Chancen, darf das Handwerk vor Ort aber nicht benachteiligen
Wettbewerbsrecht und Vergabe
„Die Vergaberechtsnovelle trägt zur Modernisierung aufwändiger Vergabeprozesse bei und soll öffentliche Investitionen beschleunigen. Sie darf aber nicht dazu führen, dass der Grundsatz der Fach- und Teillosvergabe aufgeweicht und regionale Handwerksbetriebe ins Hintertreffen geraten. Fach- und Teillosvergaben müssen in Kommunen konsequent Vorrang erhalten, um faire Chancen für das Handwerk vor Ort zu sichern.“
Berthold Schröder, Präsident der Handwerkskammer Dortmund

Haben Sie Fragen oder Anregungen zum Thema „Bürokratieabbau“? Dann melden Sie sich gerne bei uns unter buerokratieabbau@hwk-do.de
Positionspapier der Vollversammlung der Handwerkskammer Dortmund zur Änderung des Vergaberechts in Nordrhein-Westfalen und zum Vergabebeschleunigungsgesetz des Bundes
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Einleitung
Das Handwerk begrüßt Initiativen zur Modernisierung und Beschleunigung öffentlicher Vergaben. Investitionen in Infrastruktur und Klimaneutralität sind dringend notwendig. Eine nachhaltige Vergabepolitik muss jedoch sicherstellen, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie das regionale Handwerk weiterhin faire Chancen zur Beteiligung erhalten. Die aktuellen Gesetzesinitiativen auf Bundes- und Landesebene bieten Chancen, bergen aber auch erhebliche Risiken für das Handwerk
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Bundesebene: Vergabebeschleunigungsgesetz – Erhalt des Primats der Losvergabe
Die Bundesregierung hält im Entwurf zum Vergabebeschleunigungsgesetz am Grundsatz der Fach- und Teillosvergabe fest. Das Handwerk unterstützt dies ausdrücklich. Der Losgrundsatz ist das zentrale Werkzeug zur Stärkung der Beteiligungsmöglichkeiten des Mittelstands und der regionalen Wirtschaft bei öffentlichen Aufträgen. Eine dauerhafte Aufweichung des § 97 Abs. 4 GWB – etwa durch die generelle Zulassung „zeitlicher Gründe“ als Ausnahme – lehnen wir klar ab. Sonst würden Gesamtvergaben zur Regel werden und die Beteiligung des Mittelstands systematisch ausgeschlossen. Die Folgen wären gravieren.
- Weniger Wettbewerb: Die Beteiligung regionaler Betriebe sinkt, der Bieterkreis wird kleiner.
- Wertschöpfungsverlust: Aufträge und damit Arbeitsplätze wandern aus der Region ab; schlimmstenfalls gehen Arbeitsplätze sogar verloren.
- Kostensteigerungen: Weniger Wettbewerb führt langfristig zu höheren Preisen für die öffentliche Hand.
- Verlust an Innovationskraft und Ausbildung: Das Handwerk sichert Ausbildung und Beschäftigung vor Ort. Bei zunehmendem Auftragsmangel sinkt die Ausbildungsbereitschaft und langfristig auch die Kompetenz zur Entwicklung neuer, innovativer Lösungskompetenzen.
- Die Einschränkung der Marktteilnahme hat potenziell eine geringere Anzahl örtlicher Betriebe und damit auch geringere Gewerbesteuereinnahmen zur Folge. Dies geht klar zulasten der kommunalen Haushalte. Bereits heute gibt es ausreichend Ausnahmemöglichkeiten, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Eine weitere Aufweichung ist nicht notwendig.
Die eigentlichen Verzögerungen bei Großprojekten liegen nicht im Vergabeverfahren, sondern in der vorgelagerten Planung und Genehmigung.
Forderung: Die Vergabe an Generalunternehmer, Generalübernehmer oder Totalübernehmer, unabhängig von den Mitteln des Sondervermögens, darf nicht die Regel werden. Zeitliche Gründe dürfen nicht dauerhaft zum Kriterium bei Vergaben werden. Ansonsten droht, dass sich der Bieterkreis weiter reduzieren wird, mit der Folge vermehrter Verzögerungen in der Umsetzung von Vergabevorhaben und dauerhaften Kostensteigerungen. Die Vollversammlung der Handwerkskammer Dortmund fordert die politischen Vertreter daher auf, sich im parlamentarischen Verfahren klar gegen jede grundlegende Infragestellung des Losgrundsatzes einzusetzen. Der Mittelstands- und Wettbewerbsgrundsatz muss erhalten bleiben.
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Landesebene NRW: Änderung der Gemeindeordnung – Bürokratieentlastung
Der neue § 75a GO NRW ist ein Experiment mit offenem Ausgang. Er bietet die Chance, Bürokratie abzubauen und die kommunale Vergabe zu flexibilisieren. Zugleich könnten dadurch Vergabeverfahren für Handwerksbetriebe wieder attraktiver werden. Das neue Gesetz schafft aber auch erhebliche (Rechts-)Unsicherheit.
- Zersplitterung statt Vereinfachung: Durch die Möglichkeit, dass jede der 396 Kommunen eigene Vergaberegelungen erlässt, besteht die Gefahr, dass eine unüberschaubare Vielfalt an Vorschriften entsteht. Für KMU würde das mehr Bürokratie bedeuten, nicht weniger. Entsprechend muss gegengesteuert werden. Das dürfte auch im Interesse der Kommunen liegen, um wieder ohne bürokratische Herausforderungen mit den Betrieben vor Ort Projekte gestalten zu können. Eine mit dem Handwerk abgestimmte Mustersatzung als Handreichung für die Kommunen kann dabei Abhilfe schaffen.
- Wettbewerbsnachteile für KMU müssen vermieden werden. Kommunen gestalten zukünftig neben der Höhe der Schwellenwerte insbesondere auch das anzuwendende vergaberechtliche Verfahren. Damit legen diese auch den Rahmen des Wettbewerbes fest, wann etwa eine Leistung im Direktauftrag oder einer freihändigen Vergabe erfolgt. Wichtig ist deshalb, dass gewählte Schwellenwerte den Wettbewerb zulassen und sich dadurch ein großer Kreis von Betrieben an der Ausschreibung teilnehmen kann.
- Die Abschaffung bewährter Vorgaben zur Mittelstandsförderung darf nicht zur Schwächung der lokalen Wirtschaft und zu einem Rückgang der regionalen Wertschöpfung führen. Die VOB/A ist auf Auftraggeber- und Bieterseite praxiserprobt und gewährleistet ein rechtliches Korsett, in dem sich beide Seiten auf Augenhöhe begegnen. Trotz Wegfalls der verpflichtenden Anwendung der VOB/A stehen die Kommunen vor der Herausforderung, die Interessen von Auftraggebern und Auftragnehmern durch eine praxisgerechte und anwendungsfreundliche Ausgestaltung ihrer Vergaberegeln in Einklang bringen.
- Das Land verfolgt das Ziel der Vereinfachung des Vergaberechts im Unterschwellenbereich. Dies darf nicht dazu führen, dass Kommunen den Rechtsrahmen des § 75a GO NRW im Unterschwellenbereich zukünftig durch Gründung von juristischen Personen verlassen. Einer Umgehung des Vergaberechts durch Gründung von Gesellschaften, welche die zuvor genannten Grundsätze vermeiden, ist entgegenzutreten.
Forderung: Das Prinzip der Fach- und Teillosvergabe und die Anwendung der VOB/A sind ab dem 01.01.2026 nicht mehr landesrechtlich vorgegeben. Deren konkrete Umsetzung obliegt dann in eigener Verantwortung der jeweiligen Kommune. Die durch den Landesgesetzgeber richtig erkannte Handlungsnotwendigkeit zur Entbürokratisierung und Beschleunigung der Vergabe ist grundsätzlich zu begrüßen. Entscheidend ist dabei für uns, dass dadurch der Zugang der regionalen Handwerksbetriebe zu öffentlichen Aufträgen nicht erschwert wird. Insbesondere darf durch die Novellierung der Gemeindeordnung die Vergabe an Generalunternehmer durch Kommunen nicht zur Regel werden. Ausschreibungen müssen so gestaltet sein, dass ein fairer Wettbewerb zwischen verschiedenen Bietern möglich ist. Der Vorrang der Fach- und Teillosvergabe in der öffentlichen Auftragsvergabe ist für uns unverzichtbar.
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Fazit
Eine Beschleunigung durch Gesamtvergaben wird nicht gelingen. Zeitgewinne durch Generalunternehmervergaben sind lediglich marginal und teuer erkauft. Die Koordination wird verlagert, nicht vereinfacht.
Grundsätzlich bedarf es bundes- und landesseitig einheitlicher, klarer und mittelstandsfreundlicher Vorgaben für schlanke und praxisnahe Vergabeverfahren. Bürokratieabbau wird nur gelingen, wenn das Handwerk und damit der Mittelstand in die Umsetzung weiter einbezogen werden. Personalengpässe in Kommunen dürfen nicht auf dem Rücken der Betriebe ausgetragen werden, die die Wirtschaft am Laufen halten.
Das Handwerk ist bereit, gemeinsam mit den Kommunen und politischen Entscheidungsträgern an praxistauglichen, mittelstandsfreundlichen Vergaberegelungen zu arbeiten. Ziel muss es sein, faire Wettbewerbsbedingungen, regionale Wertschöpfung und eine nachhaltige Auftragsvergabe zu sichern.
Vollversammlung der Handwerkskammer Dortmund
Dortmund, 19. November 2025
Sonderumfrage zum Bürokratieabbau
Eine Sonderumfrage zum Thema „Bürokratieabbau“ der Handwerkskammer Dortmund im Frühjahr 2020 ergab, dass vier von fünf Handwerksbetrieben im Kammerbezirk von bürokratischen Prozessen mindestens stark belastet sind. Auf die Frage nach den konkreten Maßnahmen, die die stärkste Belastung für die befragten Betriebe darstellt, konnte die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DGSVO) und relevanter datenschutzrechtlicher Prozesse die meisten Stimmen auf sich vereinen.
Im Durchschnitt wenden die Befragten 12 Stunden und 48 Minuten pro Woche auf, um den Bürokratieanforderungen und Dokumentationspflichten nachzukommen. Bei den durchschnittlich 15,2 Mitarbeitern der Betriebe stellt dies eine nicht unerhebliche Bindung von Kapazitäten dar.
Dass das Thema Bürokratieabbau hochemotional bei den Handwerksbetrieben diskutiert wird, zeigt die hohe Beteiligung der Befragten an der Sonderumfrage. So nahmen sich insgesamt 186 Befragte, also 23 %, die Zeit bei der offenen Frage ihre persönliche Antwort zu formulieren. Die Frage lautete: In welchen weiteren Bereichen sehen Sie (unangemessene) Belastung durch Bürokratie und überbordende Reglementierung im täglichen Geschäftsbetrieb? Häufig genannte Punkte waren u. a. die Präqualifizierungsmaßnahmen bei den Krankenkassen, Anforderungen der Berufsgenossenschaften, die Abfallverordnung oder Gefährdungsbeurteilungen.
Aktuell arbeitet die Handwerkskammer Dortmund an einem Positionspapier zum Thema. In den vergangenen Monaten besuchten Kammer-Vertreter regionale Betriebe, um mit ihnen über die Bürokratie-Lasten zu diskutieren. Die Ergebnisse und Vorschläge werden in das Papier münden.

Praktische Beispiele aus Handwerksbetrieben und IfM-Studie
Bürokratische Prozesse und Dokumentationspflichten belasten Handwerksbetriebe in starkem Maße und binden Kapazitäten. Überbordende Dokumentationspflichten oder komplizierte Formulare führen dazu, dass Handwerksunternehmer viel Zeit am Schreibtisch verbingen. Nur so können sie die wachsenden administrativen Pflichten bewältigen. Doch angesichts der Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen, die es zu beachten gilt, wird das immer schwerer.
Ergänzend zu den praktischen Beispielen aus den verschiedenen Handwerksbetrieben hat das Institut für Mittelstandsforschung (IfM) aus Bonn eine Studie zur „Bürokratiewahrnehmung von Unternehmen“ durchgeführt. Die Studie wurde Mitte 2019 veröffentlicht und untersucht, wie Unternehmen Bürokratie wahrnehmen. An der Studie waren vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beteiligt (92,4%), aber auch Großunternehmen (7,6%).
Die Studie konnte drei Wahrnehmungstypen identifizieren:
- Der unbelastete Typ: Er sieht Bürokratie weniger negativ und pflegt damit einen sachlichen Umgang
- Der pragmatische Typ: Dieser Typ ist emotional involviert und empfindet eine stärkere Belastung
- Der verdrossene Typ: Geht sehr emotional mit dem Thema um, fühlt sich unfair behandelt und stark belastet
Mehr als die Hälfte aller Unternehmen ist dem verdrossenen, gut ein Drittel dem pragmatischen und knapp ein Zehntel dem unbelasteten Typ zuzuordnen. Ein erheblicher Anteil der Unternehmen steht dem Nutzen von bürokratischen Regeln und Vorschriften skeptisch gegenüber. Oftmals sind sie kaum in der Lage, alle bürokratischen Erfordernisse vollumfänglich umzusetzen. Ein beträchtlicher Teil baut ganz bewusst Bürokratie autonom ab. Zugleich zeigen die Unternehmen eine hohe Bereitschaft, die Politik im Prozess des Bürokratieabbaus aktiv zu unterstützen.

Bürokratie neu denken. Freiräume schaffen.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat die spürbare Entlastung von Betrieben zum Schwerpunktthema des Jahres 2019 gemacht. Die Handwerksorganisationen haben über das gesamte Jahr in verschiedenen Veranstaltungsformaten die für Handwerksbetriebe maßgeblichen Belastungsursachen identifiziert. Entscheidend ist, dass die Ursachen im Austausch mit der Handwerkerschaft diskutiert worden sind. Es handelt sich damit um eine authentische Bestandsaufnahme der betrieblichen Praxis. Aus den Ergebnissen hat der ZDH gezielte Forderungen und konkrete Vorschläge zur Entlastung von Betrieben erarbeitet.
Der Forderungskatalog wurde unter dem Motto „Bürokratie neu denken. Freiräume schaffen.“ veröffentlicht. Entstanden sind 52 Forderungen und Vorschläge, die zur Entlastung von Betrieben beitragen sollen.
Dazu erklärte der damalige ZDH-Präsident Wollseifer: „Die Politik muss endlich einsehen, dass die Gesetzgebung zunehmend an der Lebenswirklichkeit und Leistungsfähigkeit unserer Betriebe vorbeigeht. Viele Handwerker schwanken zwischen Wut und Resignation angesichts der Fülle an Regularien, Vorschriften, Dokumentationsvorgaben und -pflichten. Zum Teil spielen Handwerker sogar mit dem Gedanken, den Betrieb aufzugeben, oder sehen sich gezwungen, manchmal auch im Graubereich zu agieren. Und viele potenzielle Nachfolger schreckt das aktuelle Bürokratiedickicht davon ab, sich selbstständig zu machen oder einen Betrieb zu übernehmen. Die Vorschläge des Handwerks liegen auf dem Tisch, und der Weg aus der Sackgasse ist klar. Jetzt braucht es Entschlossenheit und Willenskraft aller Verantwortlichen aus Bundesregierung, Bundestag und Verwaltung, diesen Weg zielstrebig und gemeinsam zu gehen.“
Ergänzend gibt es ein Youtube-Statement des ehemaligen ZDH-Präsidenten, in dem er auf den Prozess zur Entwicklung des Forderungenkatalogs eingeht und deutlich macht was das Handwerk jetzt braucht:
Maßnahmen und Gesetze auf Landes- und Bundesebene
Die Wirtschaftspolitik auf Landes- und Bundesebene hat in den vergangenen Jahren schrittweise ein vielfältiges Instrumentarium aufgebaut, das auf Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung abzielt. Hier bekommen Sie einen Überblick über bisherige Maßnahmen und Gesetze in Nordrhein-Westfalen und Deutschland.
- Die Landesregierung möchte die Politik für das Handwerk und den Mittelstand auf die Erkenntnisse und Empfehlungen der Enquete-Kommission „Zukunft von Handwerk und Mittelstand in NRW“ stützen sowie Handwerk und Mittelstand von Bürokratie befreien
- Dazu hat die Landesregierung fünf so genannte „Entfesselungspakete“ beschlossen und teilweise schon umgesetzt. Darin sind z. B. Maßnahmen zum Bürokratieabbau beinhaltet. U. a. die Abschaffung der Hygenie-Ampel, die Einführung der vollelektronischen Gewerbeanmeldung und klare und verlässlichere Rahmenbedingungen für die Einführung der elektronischen Rechnung in Nordrhein-Westfalen
- Forcierung der Gründungsoffensive „Neue Gründerzeit NRW„, die auch bürokratische Hindernisse in den Fokus nimmt (u. a. Einführung des Gewerbe-Service-Portal.NRW)
- Ganz aktuell (Stand: 01.04.20) hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung eine neue Landesinitiative gestartet, die es Städten und Gemeinden zukünftig ermöglichen soll, schneller und effektiver Planungen bei der Bauleitplanung durchführen zu können. Durch Rahmenverträge sollen Bau- und Planungsprozesse in den Kommunen beschleunigt werden, um zügiger bauen zu können
- Einführung der Bürokratiebremse („One in, one out“-Regel: In gleichem Maße Belastungen abbauen, wie durch neue Regelungen zusätzliche Belastungen entstehen)
- Der Bundestag hat drei „Bürokratieentlastungsgesetze“ verabschiedet. Diese Gesetze beinhalten u. a. die Entlastung bei Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten, die Förderung der Digitalisierung im Handwerk (Modernisierung der Handwerksordnung) oder die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung
- Weitere Maßnahmen: Die Einführung einer elektronischen Gewerbeanzeigeverordnung (2015), eine umfassende Vergaberechtsreform (2016) oder die Einführung eines Wettbewerbsregisters (2017)
- Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) wurde 2006 etabliert und ist ein unabhängiges Beratungsgremium der Bundesregierung. Er soll die Bundesregierung bei der Reduzierung von Bürokratie unterstützen und prüft die transparente und nachvollziehbare Darstellung der Bürokratiekosten aus Informationspflichten und seit 2011 die gesamten Folgekosten (Erfüllungsaufwand) in allen Gesetzes- und Verordnungsentwürfen der Bundesregierung. Dem Rat gehört u. a. Hanns-Eberhard Schleyer an, der 20 Jahre lang Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks war
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