Der Bildungsscheck NRW ist zurück – digitaler, einfacher & moderner

Bildungscheck 2.0

Ab dem 02. Februar 2026 startet der Bildungsscheck 2.0, das Weiterbildungsgeschenk des Landes Nordrhein-Westfalen – mit einem komplett digitalen und unbürokratischen Antragsverfahren.

Damit setzt das Land NRW die Förderung beruflicher Weiterbildung neu auf und macht sie so zugänglich wie nie zuvor.

Kriterien der Förderung:

  • Förderfähig sind Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 50.000 Euro € (bei zusammen veranlagten Ehepaaren maximal 100.000 Euro).
  • Die Antragstellung kann 1x pro Kalenderjahr erfolgen.
  • Die Förderung beträgt 50 % Weiterbildungskosten, bis maximal 500 Euro pro Lehrgang.
  • Förderung von berufsbezogener Weiterbildung von Einzelpersonen, die der beruflichen Kompetenzentwicklung dienen. Ein beruflicher Zusammenhang ist i. d. R. gegeben, wenn die geplante Weiterbildung im Kontext der aktuellen oder zukünftigen Tätigkeit des Teilnehmenden steht

Erforderliche Nachweise für die Antragstellung:

  • Einkommenssteuerbescheid: Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf der Nachweis nicht älter als zwei Jahre sein (Datum des Dokuments).
  • Teilnahmebestätigung (zu verwendender Vordruck wird bei Anmeldung im Portal zur Verfügung gestellt)
  • Rechnung des Weiterbildungsanbieters

Beantragung des Bildungsschecks 2.0

  • Die Beantragung des BS 2.0 erfolgt über das ESF-Online-Portal, welches Sie unter folgendem Link finden: Bildungsscheck 2.0 beantragen
  • Kontaktmöglichkeiten, falls Sie bei der Antragsstellung Unterstützung benötigen, finden Sie hier:
    • Servicetelefon: 02041 767 555
    • E-Mail: bildungsscheck@gib.nrw.de
    • Servicezeiten: Mo.-Do.: 08:00-16:00 Uhr und Fr.: 08:00-14:00 Uhr
Voraussetzungen Bildungsscheck: Schnellcheck

Gerne informieren wir Sie über auch über andere Fördermöglichkeiten für Ihre berufliche Weiterbildung.