Elektronische Rechnung – online

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Beschreibung

E-Rechnungspflicht ab 2025: Alles, was Sie jetzt wissen müssen

Spätestens seit Sommer 2023 ist die E-Rechnung in den Schlagzeilen. Und auch davor war sie für Lieferanten öffentlicher Auftraggeber bereits nicht mehr wegzudenken.

Die nächste Stufe der digitalen Rechnungslegung ist die E-Rechnungspflicht zwischen Unternehmen (B2B). Ab 01.01.2025 müssen Unternehmen in Deutschland in der Lage sein, elektronische Rechnungen empfangen und bearbeiten zu können. Die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen an unternehmerische Geschäftspartner wird, mit verschiedenen Übergangsfristen, bis 31.12.2027 eingeführt.

Mit Einführung des von der Ampelkoalition geplanten elektronischen Meldesystems zur Bekämpfung des Umsatzsteuer-Betrugs wird die E-Rechnung in absehbarer Zeit unabdingbar im B2B-Bereich. Die Papierrechnung hat somit in wenigen Jahren ausgedient! Seien Sie vorbereitet und erfahren Sie in unserem kompakten, praxisnahen Vortrag alles, was Sie zur Umsetzung der E-Rechnung in Ihrem Unternehmen wissen müssen.

Wir informieren Sie über die aktuellen gesetzlichen Hintergründe und Vorgaben, erläutern die geltenden Übergangsfristen und zeigen Ihnen, wie die gängigen Rechnungsformate ZUGFeRD und XRechnung verwendet werden.

Lehrgangsthemen

  • Gesetzliche Grundlagen, Übergangsfristen und Ausblick auf das elektronische Meldesystem für Rechnungen
  • Abgrenzung der Begriffe digitale Rechnung und E-Rechnung
  • Der Nutzen beim Einsatz von E-Rechnungen
  • Übersicht über verschiedene E-Rechnungsformate und deren Einsatzszenarien
  • Praktischer Einsatz und Mehrwert für die Buchführung und weitere Unternehmensbereiche
  • Ihr Weg zur E-Rechnung mit der Steuerkanzlei und DATEV

 

 Abschluss
Teilnahmebescheinigung

 

Zusätzliche Informationen

Termin

17.09.2024 – 17.09.2024 (Bildungszentrum Handwerkskammer Dortmund), Interessentenliste