Stadtplan mit Standortmarkierungen.
Find your way. Location marking with a pin on a map with routes. Adventure, discovery, navigation, communication, logistics, geography, transport and travel theme concept background.
Infrastruktur verbessern und Standortvorteile sichern

Standortpolitik

“Für die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Region sind ausreichende und passende Gewerbeflächen ein entscheidender Faktor. Als wohnortnaher Arbeitgeber und Dienstleister benötigt das Handwerk hier vor allem kleinteilige Flächen sowie Mischgebiete, um sein unternehmerisches Potential vollständig ausschöpfen zu können – nicht nur im Hinblick auf die Neuansiedlung von Betrieben, sondern auch für die Erweiterung bestehender Unternehmen …” mehr

Berthold Schröder, Präsident der Handwerkskammer Dortmund

Berthold Schröder

Standortsicherung für die Region

Als „Wirtschaftsmacht von nebenan“ stellt das Handwerk etwa jeden sechsten Arbeits- und jeden vierten Ausbildungsplatz und trägt somit zu einer stabilen und vielfältigen Wirtschaftsstruktur in Deutschland und seinen Regionen bei. Das Handwerk ist wohnortnaher Arbeitgeber und Dienstleister und hier vor allem auf kleinteilige Flächen in der Stadt oder in Gewerbegebieten angewiesen. Die Handwerkskammer Dortmund setzt sich dafür ein, dass dem Handwerk auch in Zukunft angemessene Standorte zur Verfügung stehen.

LEP Landesentwicklungsplan NRW

Landesentwicklungsplan 2025

Die Handwerkskammer Dortmund als „Träger öffentlicher Belange“ berät die Planungsbehörden des Landes, der Regionen und der Städte und Gemeinden und überprüft die Planungen bezüglich handwerklicher Belange. Der Landesentwicklungsplan NRW (LEP NRW) definiert die Ziele der Landesplanung für die nächsten Jahre und setzt den Rahmen für die Entwicklung und die Ausweisung künftiger Wohn-, Gewerbe- und Industriegebiete, Energieversorgung, Freiraum, Rohstoffsicherung und Verkehrsinfrastruktur in den nordrhein-westfälischen Kommunen in textlicher und graphischer Darstellung.

Die HWKs und IHKs haben sich intensiv in den Aufstellungsprozess eingebracht und die Forderungen der Wirtschaft in einem Fachbeitrag gegenüber der Landesregierung kommuniziert. Nachdem der neue LEP am 8. Februar 2017 in Kraft getreten war, wurde 2018 bereits das erste Änderungsverfahren eingeleitet, um die Landesplanung praxisgerechter und wirtschaftsfreundlicher auszugestalten. Der Landes-entwicklungsplan NRW ist seit dem 05.08.2019 in der aktuellen Fassung gültig.

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Regionalpläne im Kammerbezirk

Regionalpläne konkretisieren die landesplanerischen Vorgaben für die jeweilige Region und bilden den Rahmen für die kommunale Bauleitplanung sowie für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Planungsgebiet. Für den Bezirk der Handwerkskammer Dortmund gelten künftig zwei Regionalpläne.

Regionalplan Arnsberg
Regionalplan Ruhr

Er setzt den Rahmen für die künftige Entwicklung der Region für die nächsten 20 Jahre. Sein Geltungsbereich erstreckt sich auf den Regierungsbezirk Arnsberg ohne die Städte Bochum, Dortmund, Hagen, Hamm Herne sowie die Kommunen der Kreise Unna und Ennepe/Ruhr, die seit dem 21.10.2009 zur Planungsregion des Regionalverbands Ruhr (RVR) gehören, d. h. er erstreckt sich im Bezirk der Handwerkskammer Dortmund ausschließlich auf den Kreis Soest. Der derzeit gültige Regionalplan-Teilabschnitt für den Kreis Soest ist seit März 2012 rechtsverbindlich.

Der Teilplan Kreis Soest / Hochsauerlandkreis des Regionalplans Arnsberg soll zeitnah überarbeitet werden, damit mehr Flächen für Gewerbegebiete ausgewiesen werden können. Hierzu haben die IHK Arnsberg und die Handwerkskammer Dortmund eine gemeinsame Stellungnahme verfasst und eine Liste der Gewerke erstellt, denen eine Ansiedlung in den zukünftigen Gewerbegebieten ermöglicht werden soll.

Der Regionalplan als einheitlicher, flächendeckender und fachübergreifender Plan berücksichtigt veränderte Rahmenbedingungen der Raumentwicklung wie den demographischen Wandel, den Struktur- und Klimawandel sowie die Chancengleichheit.

Die Aufstellung des neuen Regionalplans Ruhr für die Städte Bochum, Dortmund, Hagen, Hamm, Herne sowie für die Kommunen der Kreise Unna und Ennepe/Ruhr wurde per Gesetz 2009 dem RVR übertragen. Auch hier haben sich die HWKs und IHKs intensiv in den Prozess eingebracht und die Forderungen der Wirtschaft in einem Fachbeitrag gegenüber dem RVR kommuniziert. Er beschreibt die aus Sicht der Wirtschaft zentralen Themenfelder, skizziert die sichtbaren Probleme sowie Defizite und listet die Erfordernisse der Wirtschaft für eine prosperierende Entwicklung des Ruhrgebiets auf. Der „Fachbeitrag der Wirtschaft zum Regionalplan Ruhr“ wurde im Juni 2012 offiziell übergeben.

Nach der Offenlegung wurden über 5.000 Einwände gegen den Entwurf erhoben. Auch hier erfolgte eine umfangreiche Stellungnahme durch die Wirtschaftskammern. Am 13.09.2019 erklärte der RVR, nicht in der Lage zu sein, ihn fristgerecht bis Mitte 2020 fertigzustellen. Eine neuerliche Offenlegung soll 2023 erfolgen. Bis zum Inkrafttreten des neuen Regionalplans Ruhr behält der Regionalplan Arnsberg mit dem Teilabschnitt „Oberbereiche Bochum und Hagen“und dem „Teilabschnitt Oberbereich Dortmund – westlicher Teil (Dortmund, Hamm und Kreis Unna)“ seine Rechtskraft. Der Vollzug dieser beiden Teilabschnitte sowie deren Änderung erfolgen dabei durch den RVR.

Regionalplan im Kammerbezirk
Bebauungsplan Bauleitplanung

Bauleitplanung

Die Handwerkskammer Dortmund wird als “Träger öffentlicher Belange” von den Kommunen im Kammerbezirk über die bevorstehende Aufstellung oder Änderung von Planentwürfen informiert und um Stellungnahme gebeten. Durch die Beteiligung der Handwerkskammer sollen Konflikte oder Bedenken, die sich aus der Planung oder den beabsichtigten Maßnahmen ergeben können, offengelegt und soweit möglich in den weiteren Planungen gelöst werden.

Die Handwerkskammer Dortmund informiert betroffene Handwerksbetriebe über die Bauleitplanung. So haben Handwerksunternehmen die Möglichkeit, ihre Anregungen und Bedenken zu den beabsichtigten Planänderungen oder Maßnahmen in Stellungnahmen zu äußern. Handwerksbetriebe, die ihre Interessen durch beabsichtigte Planungen oder Maßnahmen (zum Beispiel Überplanung, heranrückende Wohnbebauung) berührt sehen, werden gebeten, sich vor Fristablauf an die Handwerkskammer Dortmund zu wenden. Die Planunterlagen können bei der jeweiligen Kommune zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.

Haben Sie Fragen oder Anregungen zu Planentwürfen in Ihrer Gemeinde/Stadt, sprechen Sie uns an, wir berücksichtigen berechtigte Interessen im Beteiligungsverfahren.

Aktuelle Bauleitverfahren

Nachfolgend finden sie einen Link zu den aktuellen Bauleitverfahren, an denen die Handwerkskammer Dortmund als “Träger öffentlicher Belange” beteiligt worden ist. Wir weisen auf die öffentliche Auslegung folgender Bauleitpläne hin und empfehlen Inhabern von betroffenen Unternehmen, die Pläne möglichst zu Beginn der öffentlichen Auslegungsfrist bei der Kommune einzusehen.

Haben Sie Fragen oder Anregungen zu den nachfolgenen Planentwürfen oder Verfahren in Ihrer Gemeinde/Stadt, so sprechen Sie uns bitte an. Wir werden Ihre berechtigte Anmerkungen im Beteiligungsverfahren einbringen.

Zu den aktuellen Bauleitverfahren