
Auslandsaufenthalte
Von praktischen Arbeitserfahrungen im Ausland profitieren
Nutzen Sie den Service der Handwerkskammer Dortmund!
Berufsbezogene Auslandsaufenthalte tragen zur persönlichen und beruflichen Entwicklung junger Menschen bei. Auch für Betriebe sind flexible und international erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein großer Gewinn.
Ob Auszubildende, Fachkräfte oder Ausbilderinnen und Ausbilder: Wir beraten und begleiten Sie individuell auf Ihrem Weg ins Ausland.
Als Azubi die Welt entdecken
Infos für Auszubildende
Die Welt wartet: Andere Kulturen entdecken, fachliche und interkulturelle Kompetenzen ausbauen
In Wien die Kunst der perfekten Sachertorte erlernen? Mit anpacken im hohen Norden beim Hausbau? Von einem Friseur in Paris die neuesten Trends abgucken? Gemeinsam mit rumänischen Kollegen etwas Neues erschaffen?
Das alles ist möglich! Entdecken Sie durch Ihr Handwerk die Welt mit einem Praktikum im Ausland.
Allgemeine Informationen
Wohin kann es gehen und für wie lange?
Auszubildende können mit verschiedenen Förderprogrammen über unterschiedliche Längen eine praktische Phase im Ausland absolvieren. Laut Berufsbildungsgesetz kann bis zu einem Viertel der regulären Ausbildungszeit im Ausland verbracht werden. Bei einer dreijährigen Ausbildung sind das z. B. neun Monate. Häufig können schon Aufenthalte von zwei bis vier Wochen spannende Einblicke in andere Arbeitswelten bieten.
Die Dauer und das Zielland eines solchen Aufenthalts hängen vom jeweiligen Förderprogramm ab. Grundsätzlich ist ein Aufenthalt in jedem Land der Welt möglich. Die praktische Phase kann auch in einer ausländischen Niederlassung Ihres Betriebs oder bei einem Geschäftspartner stattfinden.
Übrigens ist auch nach der Ausbildung, bis zu zwölf Monate nach der Abschlussprüfung, eine Förderung möglich!
Welche Kosten erwarten mich? Welche Förderungen gibt es?
Während des Auslandsaufenthaltes zahlt der Ausbildungsbetrieb regulär Ihren Lohn weiter. Die Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten müssen beim Aufenthalt im Ausland anteilig selbst bezahlt werden – Zuschüsse hierzu sind in den einzelnen Förderprogrammen länderabhängig geregelt und decken meistens den Großteil der Kosten.
Die Förderung richtet sich nach dem Land und enthält meistens einen Zuschuss zum Aufenthalt, zu den Reisekosten und sogar zu einem begleitenden Sprachkurs.
Das ist vertraglich zu regeln
Der Aufenthalt wird zwischen Ihnen und Ihrem Betrieb abgestimmt und bei der zuständigen Kammer angezeigt. Im Ausbildungsvertrag wird eine Zusatzvereinbarung getroffen.
Dauert der Aufenthalt länger als acht Wochen, wird mit der Kammer ein Ausbildungsplan abgestimmt. Unsere Empfehlung: Schließen Sie auch mit dem Betrieb im Ausland einen Vertrag ab, um Missverständnisse zu vermeiden.
Berufsschule, Berichtsheft und Europass
Bei einem Aufenthalt im Ausland lassen Sie sich von Ihrer Berufsschule freistellen. Sie müssen im Ausland keine Schule besuchen, sind aber dazu verpflichtet, den Lernstoff selbständig nachzuholen. Das Berichtsheft führen Sie auch während Ihres Auslandsaufenthaltes weiter.
Außerdem empfehlen wir Ihnen die Dokumentation Ihres Aufenthaltes mithilfe des Europasses Mobilität https://europa.eu/europass/de. Mit diesem Dokument können Sie die im Rahmen Ihres Auslandsaufenthaltes erworbenen Kompetenzen und Fähigkeiten gut sichtbar darstellen - und er ist ein Plus für Ihre Bewerbungen!
Versicherungsschutz
Der Schutz der deutschen Sozialversicherungen besteht innerhalb der EU (sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz) weiter, da der Auslandsaufenthalt Teil der Ausbildung ist und die Ausbildungsvergütung weiter gezahlt wird. Sie verfügen also auch bei der Tätigkeit im ausländischen Betrieb über Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz.
Vor Ihrem Aufenthalt bestätigen Sie das durch ein entsprechendes Formular, der A1-Bescheinigung. Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Seite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung im Ausland (DVKA): www.dvka.de
Empfehlenswert ist es außerdem, eine Zusatzversicherung abzuschließen, die weitere Leistungen wie z. B. einen Auslandskrankenrücktransport abdeckt. Zudem sollte die zuständige Berufsgenossenschaft über den Auslandsaufenthalt informiert werden.
In Ländern außerhalb der EU besteht der Versicherungsschutz nur dann weiter, wenn es ein entsprechendes Abkommen mit Deutschland gibt. Die DVKA stellt auch hier die entsprechenden Informationen zu den jeweiligen Antragsverfahren zur Verfügung: www.dvka.de
Existiert kein Abkommen, muss eine zusätzliche Krankenversicherung abgeschlossen werden. Das ist oftmals gegen einen geringen Aufpreis über die eigene Krankenkasse möglich.
Weitere Infos
Erfahrungsberichte
Für jeden das richtige Programm
Erasmus +
Erasmus Let's go!
Ausbildung weltweit
Weltwärts
Infos für Gesellen und Fachkräfte
Erhöhen Sie Ihre Chancen auf eine erfolgreiche berufliche Zukunft und sammeln Sie internationale Erfahrung!
Ein berufsbezogener Aufenthalt im Ausland bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Fachkenntnisse zu erweitern, neue Arbeitsmethoden kennenzulernen und frische Ideen für Ihren Arbeitsbereich mitzunehmen.
In der Zusammenarbeit mit ausländischen Kolleginnen und Kollegen erlangen Sie wertvolle interkulturelle Kompetenzen und machen sich so zu einer gefragten Fachkraft.
Allgemeine Informationen
Dauer und Land
Auslandsaufenthalte von Fachkräften sind über eine Entsendung möglich. Eine zeitliche Begrenzung besteht dabei nicht. Grundsätzlich ist eine Entsendung in jedes Land der Welt möglich.
Gesellinnen und Gesellen können bis zu zwölf Monate nach der Abschlussprüfung eine Förderung im Rahmen von Erasmus+ erhalten.
Auch Teilnehmende eines formal geordneten Weiterbildungsgangs nach Landes- oder Bundesrecht (z. B. zum Meister) können während des Lehrgangs und zwölf Monate nach Abschluss ein Erasmus+-Stipendium erhalten.
Vertragliches
Die Entsendung müssen Sie in Form einer Änderung des Arbeitsvertrags mit Ihrem Arbeitgeber schriftlich vereinbaren. Dauert der Auslandsaufenthalt länger als einen Monat, müssen neben der grundsätzlichen Vereinbarung die genaue Dauer, die Währung, in der das Arbeitsentgelt ausgezahlt wird, alle zusätzlichen Entgelte und Sachleistungen sowie die Bedingungen für die Rückkehr schriftlich festgehalten werden. Es sollte außerdem festgehalten werden, ob das deutsche oder ausländische Recht für die Zeit der Entsendung gelten soll. Gibt es einen Betriebsrat im Unternehmen, muss dieser der Entsendung zustimmen.
Versicherung
In der Regel besteht der Schutz der deutschen Sozialversicherungen im europäischen Raum weiter. Vor Ihrem Aufenthalt bestätigen Sie das durch ein entsprechendes Formular, die A1-Bescheinigung. Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Seite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung im Ausland (DVKA) www.dvka.de
Empfehlenswert ist es außerdem, eine Zusatzversicherung abzuschließen, die weitere Leistungen wie z. B. einen Auslandskrankenrücktransport abdeckt.
In Ländern außerhalb der EU besteht der Versicherungsschutz nur dann weiter, wenn es ein entsprechendes Abkommen mit Deutschland gibt. Die DVKA stellt auch hier die entsprechenden Informationen zu den jeweiligen Antragsverfahren zur Verfügung: www.dvka.de
Existiert kein Abkommen, muss eine zusätzliche Krankenversicherung abgeschlossen werden. Das ist oftmals gegen einen geringen Aufpreis über die eigene Krankenkasse möglich.
Steuerpflicht
Bleibt Ihr Wohnsitz während der Entsendung im Inland bestehen, ist Ihr Arbeitslohn weiterhin im Inland steuerpflichtig. Halten Sie sich nicht länger als 183 Tage im Ausland auf, werden alle Einkünfte im Inland besteuert.
Dauert die Entsendung länger, steht in der Regel dem Tätigkeitsstaat das Besteuerungsrecht zu und die entsprechenden Einkünfte werden im Wohnsitzstaat freigestellt. Informationen hierzu finden Sie im Merkblatt "Ausland - Infos für Arbeitgeber und Arbeitnehmer" www.berufsbildung-ohne-grenzen.de sowie beim Bundeszentralamt für Steuern www.bzst.de und beim Bundesministerium für Finanzen www.bundesfinanzministerium.de
Infos für Betriebe, Innungen & Berufsschulen
Sie möchten Ihren Auszubildenden etwas Neues bieten oder Ihre Fachkräfte und Ausbilderinnen und Ausbilder in Ihrer Entwicklung unterstützen?
Ermöglichen Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen berufsbezogenen Aufenthalt im Ausland.
Innovationskraft und Eigenverantwortung sind Fähigkeiten, die durch einen praktischen Aufenthalt im Ausland besonders gefördert werden. In fremde Arbeitswelten einzutauchen, bringt neue Perspektiven für den eigenen Beruf mit sich und begünstigt die Flexibilität Ihrer Arbeitnehmerinnern und Arbeitnehmer.
Dazu reichen häufig schon kurze Auslandsaufenthalte von nur zwei bis vier Wochen aus, die z. B. vom Erasmus+-Programm gefördert werden.
Profitieren Sie von interkultureller Kompetenz und verbesserten Fremdsprachenkenntnissen Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Kontakten ins Ausland und steigern Sie gleichzeitig Ihre Attraktivität als Ausbildungsbetrieb und Arbeitgeber.
Zeigen Sie Ihr Engagement mit der BoG-Betriebsplakette.
Allgemeine Informationen
Auszubildende können mit verschiedenen Förderprogrammen über unterschiedliche Längen eine praktische Phase im Ausland absolvieren. Die Dauer und das Zielland eines solchen Aufenthalts, hängen vom jeweiligen Förderprogramm ab. Grundsätzlich ist ein Aufenthalt in jedem Land der Welt möglich. Gerade für Ländern der Europäischen Union gibt es vielfältige Fördermöglichkeiten. Die praktische Phase kann auch in einer ausländischen Niederlassung Ihres Betriebs oder bei einem Geschäftspartner stattfinden.
Den Zeitpunkt können Sie als Unternehmen in Absprache mit Ihrer Auszubildenden oder Ihrem Auszubildenden selbst festlegen, so dass dieser bestmöglich in den Ablauf der Ausbildung, den Rahmenplan, die Prüfungstermine und auch Ihre betrieblichen Abläufe integriert werden kann.
Welche Kosten erwarten mich als Betrieb? Welche Förderungen gibt es?
Ihnen als Ausbildungsbetrieb entstehen keine zusätzlichen Kosten. Da der Ausbildungsvertrag während eines Auslandsaufenthaltes unberührt bleibt, muss lediglich die Ausbildungsvergütung weiterhin gezahlt werden. Die Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten müssen beim Aufenthalt im Ausland anteilig vom Auszubildenden selbst bezahlt werden – Zuschüsse hierzu sind in den einzelnen Förderprogrammen länderabhängig geregelt.
Die Förderung richtet sich nach dem Land und enthält meistens einen Zuschuss zum Aufenthalt, zu den Reisekosten und sogar zu einem begleitenden Sprachkurs.
Das ist vertraglich zu regeln
Für die Dauer des Aufenthalts stellen Sie Ihre Auszubildende oder Ihren Auszubildenden frei. Der Aufenthalt wird abgestimmt und bei der zuständigen Kammer angezeigt. Im Ausbildungsvertrag wird eine Zusatzvereinbarung getroffen. Dauert der Aufenthalt länger als acht Wochen, wird mit der Kammer ein Ausbildungsplan abgestimmt.
Unsere Empfehlung: Schließen Sie auch mit dem Betrieb im Ausland einen Vertrag oder eine Lernvereinbarung ab, um Missverständnisse zu vermeiden. Im Regelfall ist dies im Rahmen der Förderprogramme generell vorgesehen.
Für Berufsschulen
Eine Vielzahl von Berufsschulen verfügt bereits über ein eigenes Angebot zur Entsendung im Rahmen von Auslandspraktika. Wir als Handwerkskammer Dortmund können Ihnen bei Ihrer Arbeit mit den Auszubildenden zur Seite stehen. Im Rahmen der Mobilitätsberatung unterstützen wir Sie mit kostenfreien Werbematerialien, bieten Beratungen an Ihrer Schule und Betreuung im Rahmen des Antragsprozesses an.
Auslandsaufenthalte für Gesellinnen und Gesellen sowie Bildungspersonal
Einen beruflichen Auslandsaufenthalt können nicht nur Auszubildende absolvieren. Auch für junge Fachkräfte besteht innerhalb eines Jahres nach der Gesellen- oder Meisterprüfung die Möglichkeit, Fördergelder für ein Praktikum außerhalb Deutschlands zu beantragen.
Auslandsaufenthalte von Fachkräften sind generell über eine Entsendung möglich. Eine zeitliche Begrenzung besteht dabei nicht. Grundsätzlich ist eine Entsendung in jedes Land der Welt möglich.
Auch Ausbilderinnen und Ausbilder können finanzielle Unterstützung für entsprechende Bildungsreisen beantragen.
ERASMUS für junge Unternehmer und Unternehmerinnen
Mit dem grenzüberschreitenden Austauschprogramm erhalten angehende Unternehmerinnen und Unternehmer die Chance, in einem etablierten Unternehmen im europäischen Ausland das nötige Know-how für die Gestaltung eines erfolgreichen Business zu erlangen und wertvolle Erfahrungen zu sammeln. Für eine Zeitspanne von einem bis sechs Monaten stehen den Teilnehmenden, je nach Gastland, von 530 Euro bis zu 1.100 Euro pro Aufenthalt als Reise- sowie Unterkunftskostenzuschuss zur Verfügung.
Mehr Informationen unter www.erasmus-entrepreneurs.eu
Downloads & Links
Allgemeine Informationen
- Beraternetzwerk der Handwerks- und Industrie- und Handelskammern rund um Auslandsaufenthalte während der beruflichen Bildung www.berufsbildung-ohne-grenzen.de
- Berufsbildung ohne Grenzen - Das Handbuch: Ratgeber zum Thema Auslandspraktika www.berufsbildung-ohne-grenzen.de
- Informationen für Ausbildungsbetriebe und Auszubildende www.berufsbildung-ohne-grenzen.de
- Informationen für Fachkräfte und Arbeitgeber www.berufsbildung-ohne-grenzen.de
Bewerbungshilfen
- Europass-Lebenslauf: Vorlagen und Bewerbungstipps https://europa.eu/europass
- Fremdsprachenkenntnisse selbst beurteilen www.europass-info.de
- Europäisches Wörterbuch der Fertigkeiten und Kompetenzen http://disco-tools.eu
Ansprechpartnerin
Interessiert an einem Praktikum oder Aufenthalt im Ausland? Wir beraten Sie gerne.
Die Mobilitätsberatung der Handwerkskammer Dortmund
Ausbildung attraktiv gestalten.
Horizonte erweitern.
Auslandsaufenthalte ermöglichen.
Die betriebliche Mobilitätsberatung von Berufsbildung ohne Grenzen unterstützt KMU professionell, kostenfrei und individuell. Für eine international ausgerichtete Berufsbildung, die sich an den Ansprüchen moderner Ausbildungsbetriebe und motivierter Jugendlicher orientiert.
Weiterführende Informationen