Sie sind Meisterin oder Meister im Maurer- und Betonbauer- oder im Zimmerer-Handwerk und haben mindestens fünf Jahre Berufserfahrung als Meister?
Dann haben Sie die Möglichkeit, sich in das Verzeichnis der eingeschränkt Bauvorlageberechtigten der Ingenieurkammer Bau NRW eintragen zu lassen. Für die Gebäudeklassen 1 und 2 kann damit die Planung, Abwicklung und Ausführung aus einer Hand erfolgen.
Für die Eintragung ist unter anderem der Nachweis einer Weiterbildung erforderlich. Wir bieten Ihnen diese Weiterbildung ab Januar 2025 in Teilzeitform an.
- Termin: 7. Januar bis 22. Februar 2025
- Kurskosten: 1.299 Euro
- Umfang: 80 Unterrichtsstunden
- Unterrichtszeit: dienstags und donnerstags von 17.30 bis 20.45 Uhr, tlw. samstags von 8 Uhr bis 15 Uhr
Der Unterricht erfolgt ausschließlich in virtueller Präsenz (online).
Der Besuch dieses Lehrgangs erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis, sich in das Verzeichnis der eingeschränkt Bauvorlagenberechtigten nach § 67 Absatz 4a der Landesbauordnung 2018 (Handwerker-Bauvorlagen-Verordnung Nordrhein-Westfalen) eintragen zu lassen.
Inhalt
- Grundlagen des öffentlichen Baurechts
- Planungsrecht
- Bauordnungsrecht
- Zivilrechtliche Grundlagen: Bauvertrag
- Zivilrechtliche Grundlagen: Architektenvertrag/Entwurfsverfassendenvertrag
- Kosten und Controlling: HOAI / Baukosten
- Bautechnische Nachweise
- Entwurf und Gestaltung
FAQ zur eingeschränkten Bauvorlageberechtigung für Handwerker in NRW
Wir beraten Sie gerne!