Gewährleistung nach Betriebsaufgabe und -verkauf

Handwerksbetriebe, die Werkleistungen erbringen oder Waren verkaufen, können mit Gewährleistungsansprüchen konfrontiert werden, wenn Mängel am Werk oder an den Waren auftreten. Wird ein Handwerksbetrieb aufgegeben, während Gewährleistungsfristen noch laufen, stellt sich die Frage, ob die Gewährleistungshaftung nach der Betriebsaufgabe weiter besteht. Wird ein Handwerksbetrieb verkauft und vom Erwerber fortgeführt, spielt die Art des Unternehmensverkaufs eine wesentliche Rolle für das Schicksal von Altverbindlichkeiten, wie etwa Gewährleistungsansprüchen.

Daher sollten bei einer Betriebsaufgabe oder -verkauf die Haftungsregeln für etwaige Gewährleistungsansprüche von Kundinnen und Kunden bekannt sein. Das Praxis Recht des ZDH bietet einen allgemeinen Überblick über die relevanten rechtlichen Aspekte.