Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) legt in Deutschland die Barrierefreiheitsanforderungen für einige Produkte und Dienstleistungen fest und tritt zum 28.06.2025 vollständig in Kraft. Betriebe, die in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, werden verpflichtet, den Zugang für Kunden barrierefrei zu ermöglichen. Wir haben Sie bereits Mitte letzten Jahres auf die neue Pflicht für Webseitenbetreiber hingewiesen. Den Artikel finden Sie hier zum nachlesen.
Zudem gibt die Bundesfachstelle Barrierefreiheit Hilfestellungen bei der Umsetzungen und hat einige Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt.