Allgemeine Teilnahmebedingungen*

1. Veranstalter, Rechtsträger
Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Bildungsmaßnahmen (Lehrgänge), die durch die Handwerkskammer Dortmund als Veranstalterin durchgeführt werden. Grundsätzlich stehen die Bildungsmaßnahmen der Handwerkskammer Dortmund jedem offen. Sofern für die Zulassung zur Prüfung besondere Zulassungsvoraussetzungen gelten, müssen diese erfüllt werden. Die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme begründet nicht den Anspruch auf Prüfungszulassung.

 

2. Vertragsabschluss
Mit der Unterschrift auf dem Schulungsvertrag kommt der Vertrag zustande.

 

3. Gebühren/Entgelte
Die Lehrgangsgebühren/Lehrgangsentgelte werden mit Zugang des Gebührenbescheides/der Rechnung fällig.

 

4. Elektronischer Rechnungsversand
Die Handwerkskammer Dortmund ist berechtigt, Rechnungen auch elektronisch zu versenden. Der Teilnehmer erklärt sich mit einer elektronischen Übersendung einverstanden. Elektronische Rechnungen werden dem Teilnehmer per E-Mail im PDF-Format an die bekannt gegebene E-Mail-Adresse übersandt.

 

5. Zahlungsbedingungen, Ratenzahlung
Bei Beantragung von Ratenzahlung werden die Einzelheiten in einer individuellen Vereinbarung zwischen dem Teilnehmer und der Veranstalterin festgelegt. Kommt es zu keiner Einigung hierüber, schuldet der Teilnehmer die Gebühr/das Entgelt gemäß Ziffer 3. Ein Anspruch auf Ratenzahlung besteht nicht.

 

6. Rücktritt des Teilnehmers
Bis spätestens 14 Tage vor Lehrgangsbeginn kann der Teilnehmer durch schriftliche Erklärung gegenüber der Veranstalterin zurücktreten. Für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Veranstalterin maßgebend. Vom 13. Tag vor Lehrgangsbeginn (erster Tag nach Ablauf der vorgenannten Rücktrittsfrist) bis zum Tag des Lehrgangsbeginns ist ein Rücktritt in der vorgenannten Form mit folgender Maßgabe möglich:

 

Die Veranstalterin kann einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von
• 50% der Gebühr/des Entgeltes bei Lehrgängen mit einer Dauer bis 120 Unterrichtsstunden
• 30% der Gebühr/des Entgeltes bei Lehrgängen mit einer Dauer bis 240 Unterrichtsstunden
• 15% der Gebühr/des Entgeltes bei Lehrgängen mit einer Dauer über 240 Unterrichtstunden
verlangen. Kann der Teilnehmer den Nachweis erbringen, dass der Veranstalterin ein wirtschaftlicher Nachteil nicht oder wesentlich niedriger als der genannte pauschalierte Schadensersatz entstanden ist, so hat die Veranstalterin nur einen Zahlungsanspruch in Höhe des nachgewiesenen wirtschaftlichen Nachteils.

 

7. Kündigung durch den Teilnehmer nach Lehrgangsbeginn
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Zur Fristwahrung gilt das Datum des Poststempels.

 

Bei berufsbegleitenden Lehrgängen bzw. Teilzeitschulen ist eine Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende möglich. Bei Vollzeitlehrgängen bzw. Tagesschulen ist eine Kündigung mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende möglich. Die Lehrgangsgebühr/das Lehrgangsentgelt ist bis zum Ende der Kündigungsfrist anteilig zu zahlen. Kann der Teilnehmer den Nachweis erbringen, dass der Veranstalterin durch die Kündigung kein oder wesentlich niedrigerer wirtschaftlicher Nachteil entstanden ist, so hat die Veranstalterin nur einen Zahlungsanspruch in Höhe des nachgewiesenen wirtschaftlichen Nachteils.

 

8. Rücktritt durch die Veranstalterin
Die Veranstalterin ist berechtigt, bei ungenügender Beteiligung, Ausfall eines Dozenten oder anderen zwingenden Gründen bis zum Beginn des Lehrgangs diesen abzusagen. Bereits bezahlte Gebühren/Entgelte werden erstattet; weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadenersatzansprüche mit der Ausnahme grober Fahrlässigkeit, sind ausgeschlossen.

 

9. Unterrichtsänderungen
Änderungen oder Abweichungen von den vertraglich vereinbarten Inhalten, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht durch die Veranstalterin wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Bildungsmaßnahme nicht beeinträchtigen.

 

Insbesondere behält sich die Veranstalterin vor, Termine örtlich und/oder zeitlich zu verlegen oder eine Präsenzveranstaltung durch eine entsprechende Online-Veranstaltung zu ersetzen, um Unterrichtsausfälle zu vermeiden. Bei der Durchführung von Online-Veranstaltungen gelten die beigefügten Teilnahmebedingungen Distanzunterricht.

 

10. Computernutzung
Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Software nur für Schulungszwecke zu nutzen, nicht zu vervielfältigen, zu ändern oder an Dritte weiterzugeben bzw. Dritten nutzbar zu machen. Genauso dürfen Zugangsdaten nicht an Dritte weitergegeben werden bzw. Dritten nutzbar gemacht werden. Des Weiteren ist der Teilnehmer nicht berechtigt, Konfigurationen an Hard- und Software sowie Installationen fremder Software und externer Daten ohne Zustimmung des Dozenten durchzuführen. Urheberrechte sind zu beachten.

 

11. Internetnutzung
Der Teilnehmer darf den Internetzugang der Schulungscomputer nicht für schulungsfremde Zwecke nutzen. Schulungsfremde Zwecke sind insbesondere das Aufrufen oder Downloaden von Seiten mit z.B. pornografischen, politisch radikalen, gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Inhalten. Ferner dürfen keine Uploads durchgeführt werden.

 

12. Hausordnung/Internatsordnung (optional)
Der Teilnehmer hat die Hausordnung und ggf. die Internatsordnung zu befolgen.

 

13. Ausschluss von Lehrgängen
Die Veranstalterin kann den Teilnehmer, der die jeweilige Lehrgangsgebühr/das jeweilige Lehrgangsentgelt oder die entsprechende Rate nicht bezahlt hat, von der weiteren Teilnahme durch Kündigung des Vertrages ausschließen. Ebenso kann die Veranstalterin in den Fällen verfahren, in denen der Teilnehmer die Vorschriften der Computer- und Internetnutzung (Ziffer 10 u. 11) sowie die Hausordnung (Ziffer 12) nicht beachtet oder die Durchführung des Lehrgangs gefährdet. Die Pflicht zur Entrichtung der bis zur Kündigung entstandenen gesamten Lehrgangsgebühr bleibt in den Fällen des Satzes 1 und 2 bestehen.

 

Darüber hinaus hat die Veranstalterin in den Fällen des Satzes 1 und 2 einen pauschalierten Schadensersatzanspruch in Höhe des zu verantwortenden Schadens bzw. der verbleibenden restlichen Lehrgangsgebühr/Lehrgangsentgelt. Kann der Teilnehmer den Nachweis erbringen, dass der Veranstalterin ein wirtschaftlicher Nachteil nicht oder wesentlich niedriger als der genannte pauschalierte Schadensersatz entstanden ist, so hat die Veranstalterin nur einen Zahlungsanspruch in Höhe des nachgewiesenen wirtschaftlichen Nachteils.

 

14. Unfallversicherung
Der Teilnehmer ist über die zuständige Verwaltungsberufsgenossenschaft der Veranstalterin unfallversichert.

 

15. Haftung
Bei Diebstahl oder Beschädigung des Eigentums eines Teilnehmers während des Aufenthaltes am Lehrgangsort haftet die Veranstalterin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

16. Sonstiges
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorstehenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.

 

Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

 

Handwerkskammer Dortmund Bildungszentrum
Ardeystraße 93, 44139 Dortmund
Fax-Nr.: 0231 5493-608

E-Mail: bz.ardeystrasse@hwk-do.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unter http://www.hwk-do.de/widerrufsformular zu beziehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas Anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

 

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
(Stand: 11.07.2023)

 

17. Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO/Datenschutzhinweis
Die Handwerkskammer Dortmund, Ardeystraße 93, 44139 Dortmund (info@hwk-do.de), gesetzlich vertreten durch den Präsidenten Berthold Schröder und den Hauptgeschäftsführer Carsten Harder, erhebt und verarbeitet Ihre Daten zur Durchführung Ihres Fortund/oder Weiterbildungslehrgangs. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Erfüllung der daraus resultierenden Pflichten und die Wahrnehmung unserer Aufgaben erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) und e) DSGVO i.V.m. § 91 Abs.1 Nr. 7 und 7a HwO.

 

Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt ausschließlich auf gesetzlicher Grundlage an andere öffentliche Stellen, die Ihre Daten zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen, oder an private Personen, die ein berechtigtes Interesse an der Verwendung Ihrer Daten darlegen. Sofern keine besonderen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen, werden die Daten gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.

 

Sofern Kursgebühren nicht oder nicht rechtzeitig entrichtet werden, übermittelt die Handwerkskammer Daten an Inkassodienste zwecks Beitreibung. Darüber hinaus können im Einzelfall Daten an eine unabhängige Stelle außerhalb der Handwerkskammer zur Prüfung der Jahresrechnung der Handwerkskammer übermittelt werden.

Soweit Sie mit öffentlichen Mitteln geförderte Dienstleistungen in Anspruch nehmen, können Daten an Fördergeber, kommunale Wirtschafsförderungsgesellschaften oder andere Projektbeteiligte übermittelt werden.

 

Der Postverkehr der Handwerkskammer erfolgt zum Teil über Postdienstleister, denen zur Erfüllung Ihrer Aufgaben ebenfalls Daten übermittelt werden. Gleiches gilt für Zahlungsdienstleister (Banken), denen im Rahmen der Abwicklung des Zahlungsverkehrs mit der Handwerkskammer ebenfalls Daten zur Verfügung gestellt werden.

 

Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten, die wir nicht zur Erfüllung des Vertrages benötigen, jederzeit zu widersprechen. Zudem sind Sie berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde, der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) NRW, zu. Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der Handwerkskammer Dortmund sind:

Handwerkskammer Dortmund, Datenschutzbeauftragter, Ardeystraße 93, 44139 Dortmund, E-Mail: datenschutzbeauftragter@hwk-do.de

 

*) Wegen der besseren Lesbarkeit wird in den Allgemeinen Teilnahmebedingungen die männliche Form verwendet, es sind aber ausdrücklich alle Geschlechter gemeint