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Ihr starker Partner

Die Handwerkskammer Dortmund ist ein starker Partner für Sie, unsere rund 20.000 Mitgliedsunternehmen. Hinter unserer Arbeit steht die Grundidee der Selbstverwaltung der Wirtschaft, um zusätzliche Bürokratie zu vermeiden. Über die Kammern gibt der Staat dem Handwerk die Möglichkeit, seine Angelegenheiten in eigener Verantwortung effizient zu regeln. Und das unter Mitwirkung aller im Handwerk Beschäftigten, denn unser oberstes Beschlussorgan ist die Mitgliedervollversammlung. Sie setzt sich aus gewählten Betriebsinhabern und Arbeitnehmern zusammen, legt als demokratisches Herzstück unsere Zielrichtung fest und entscheidet über Wirtschaftsplan und Mitgliedsbeiträge, die zur Erfüllung unserer Aufgaben erhoben werden.

Doch wie profitieren Sie von Ihrer gesetzlichen Mitgliedschaft? Sie sichert Ihnen zum einen eine wirksame Interessenvertretung gegenüber Politik und Öffentlichkeit, zum anderen aber auch praktische Dienstleistungen, kostenfreie Beratungen und maßgeschneiderte Bildungsangebote. Als zertifiziertes Dienstleistungs- und Kompetenzzentrum sind wir führender Anbieter von Fort- und Weiterbildungslehrgängen und Ihr Ansprechpartner für Fragen zur Unternehmensführung und Ausbildung im Handwerk.

Einer unserer Schwerpunkte liegt dabei auf der Nachwuchswerbung: Mit Kampagnen und Aktionen möchten wir junge Menschen für eine Ausbildung im Handwerk begeistern, denn sie sind Ihre Fachkräfte von morgen.

Unsere Leistungen und unsere Kundenorientierung stellen wir durch unser Qualitätsmanagementsystem immer wieder neu auf den Prüfstand – damit Ihr Unternehmen für die Zukunft gut gerüstet ist.

Informationen zu unserem breiten Dienstleistungs- und Serviceangebot und zu unserem Leitbild finden Sie unter „Die Handwerkskammer“.

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Unsere Leistungen im Film

Informationen für unsere Mitglieder zum Handwerkskammer- und Ausbildungsbeitrag

Die Mitgliedsbetriebe der Kammer Dortmund werden in mehreren Teilveranlagungen im Jahresverlauf zu einem Handwerkskammerbeitrag und einem Ausbildungsbeitrag veranlagt.

Die dazugehörigen Beitragsmaßstäbe (Beitragspflicht und Höhe der Beiträge) werden von der Vollversammlung der Handwerkskammer und der obersten Landesbehörde festgesetzt.

Der Handwerkskammerbeitrag dient dazu, die Kosten zu decken, die durch die Tätigkeiten der Handwerkskammer entstehen und nicht anderweitig durch Gebühren oder andere Einnahmen gedeckt werden können. Der Ausbildungsbeitrag wird an die Träger weitergeleitet, um die Kosten für die überbetrieblichen Unterweisungen der Auszubildenden zu finanzieren; dabei ist es unerheblich, ob ein Betrieb tatsächlich ausbildet oder nicht!

Die Einzelheiten der Veranlagung ergeben sich aus dem jeweiligen Beitragsbescheid, der in der Regel im Februar (Handwerkskammerbeitrag) und April (Ausbildungsbeitrag) zugestellt wird.