
In den nächsten Jahren müssen viele Unternehmer die Nachfolge regeln.
Betriebsübernahme – Chance nutzen!
Ganz gleich, ob Sie ein neues Unternehmen gründen, ein bestehendes Unternehmen übernehmen oder als aktive Teilhaberin oder aktiver Teilhaber in ein Unternehmen einsteigen: Sie sind ein Existenzgründer, der sich zu allererst Klarheit über seine Lebensziele verschaffen sollte.
Was wollen Sie? Welche Visionen und Wünsche haben Sie? Wo setzen Sie Ihre Prioritäten? Wie viel Zeit wollen Sie für sich und/oder Ihre Familie aufwenden? Jungen Handwerksmeisterinnen und -meistern bieten sich durch die Übernahme eines Betriebes die Möglichkeit, eine eigene Existenz aufzubauen. Eine Betriebsübernahme bietet dabei zahlreiche Möglichkeiten und Vorteile:
- Ein vorhandener Kundenstamm
 - Ein eingearbeitetes Mitarbeiterteam
 - Zweckentsprechende Werkstatträume und ein komplett vorhandenes Betriebsinventar
 - Bekanntheitsgrad und Image des Betriebes
 - Ein fest kalkulierbarer Kaufpreis
 
- Die Unterstützung durch den Vorgänger bei der Auftragsabwicklung, der Kalkulation
 - Die risikoreiche Anlaufphase bleibt Ihnen erspart
 - Stufenweise Betriebsübernahme ist möglich
 - Vorhandene Kontakte zu Banken, Lieferanten und Kooperationspartnern
 
Sorgfältige Planung entscheidend!
Wer einen Handwerksbetrieb übernimmt, sollte sich jedoch bewusst sein, dass nur mit persönlichem Einsatz und der Bereitschaft zum Risiko das Geschäft des Vorgängers erfolgreich weitergeführt werden kann. Denn es muss keineswegs leichter sein, ein bereits bestehendes Unternehmen zu übernehmen, als ein neues zu gründen.
Die Unternehmensberater der Handwerkskammer unterstützen Sie gerne bei Ihrem Vorhaben und beraten sie kostenlos. Daneben ist die Handwerkskammer Dortmund mit ihrer Betriebsbörse behilflich bei der Vermittlung von Unternehmen und bei der Beratung für Übergeber und Übernehmer. Gleiches gilt bei Unternehmensbeteiligungen. Wir stehen Ihnen selbstverständlich bei der Planung einer Betriebsübernahme mit Rat und Tat zur Seite.
Hinweis: Bei der aktiven Betriebsübernahme sind einige einschlägige Rechtsnormen zwingend zu beachten. Diese erstrecken sich von der Verpflichtung der Übernahme sämtlicher Arbeitsverhältnisse (§ 613a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)), der Haftung bei Fortführung der Firma (§ 25 Handelsgesetzbuch (HGB)) bis zur Haftung für Steuerschulden (§ 75 Abgabenordnung (AO)).
Sabine Matuschowski, Unternehmenberaterin

Nachfolgepool Handwerkskammer Dortmund
Nachfolgerpool – für alle Interessierten (Meister*in, Geselle/Gesellin, Kaufmann/frau, Hochschulabsolvent*in)
Weiterführende Informationen
Ihre Ansprechpartner
	
			Daniela Putsch
			
Dr. rer. oec. / Diplom-Ökonomin
		
			Tel. +49 231 5493-414
Fax +49 231 5493-95414
			
				daniela.putsch@hwk-do.de
			
		
Standort:
Bochum, Ennepe-Ruhr-Kreis, Herne
	
			Tobias Pütter
			
Master of Science
		
			Tel. +49 231 5493-413
Fax +49 231 5493-95413
			
				tobias.puetter@hwk-do.de
			
		
Standort:
Kreis Unna, Hagen
	
			Ralf Dreisewerd
			
Diplom-Kaufmann
		
			Tel. +49 231 5493-502
Fax +49 231 5493-95502
			
				ralf.dreisewerd@hwk-do.de
			
		
Standort:
Hamm, Kreis Soest
	
			Stefan Bertling
			
Diplom-Kaufmann
		
			Tel. +49 231 5493-466
Fax +49 231 5493-95466
			
				stefan.bertling@hwk-do.de
			
		
Standort:
Dortmund


