#FürfaireArbeit #KeineSchwarzarbeit

Meldung von unerlaubter Handwerksausübung

Schwarzarbeit schadet. Den ehrlichen Betrieben. Den Sozialkassen. Jungen, ausbildungswilligen Menschen. Dem Staat. Und damit: Uns allen!

Sollten Sie Erkenntnisse über Personen haben, die ein Handwerk ohne die notwendige Eintragung und Gewerbeanmeldung ausüben, nehmen wir Ihre sachdienlichen Hinweise sehr gerne auf und leiten sie an die jeweils zuständige Stelle weiter. Bitte verwenden Sie unser Formular Meldung unerlaubter Handwerksausübung oder tragen Sie Ihre Daten in das nachfolgende Online-Formular ein.

Online-Formular: Meldung von unerlaubter Handwerksausübung

Bekämpfung der Schwarzarbeit

Ich bin bereit als Zeugin/Zeuge für weitere Ermittlungen zur Verfügung zu stehen

Allgemeine Meldung von Schwarzarbeit & illegaler Beschäftigung

Eine der Hauptaufgaben, die der Zoll innerhalb der Landesgrenzen ausübt, ist die Bekämpfung von Schwarzarbeit bzw. illegaler Beschäftigung. Der Zoll stoppt nicht nur Schwarzarbeit, sondern auch illegale Beschäftigung wie etwa bei Zwangsarbeit.

Daher können Verdachtsfälle direkt bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll gemeldet werden.

Ihre Fragen, Anliegen sowie Anregungen schicken Sie bitte an: fairearbeit@hwk-do.de