Handwerkskammer Dortmund gibt vier Verbraucher-Tipps

Schwarzarbeit: Was müssen Auftraggeber und Kunden beachten?

Gelber Bauhelm Handschlag
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Mal sind es unseriöse Anbieter, die Hausbesitzer zu vermeintlich eiligen Reparaturen drängen, mal sind es Betriebe, die für geringes Geld und ohne Rechnung ihre Dienste anbieten. Die Handwerkskammer (HWK) Dortmund warnt vor solchen Betrugsfirmen und gibt Verbrauchern Tipps, wie sie sich vor Schwarzarbeit schützen.

  •  Tipp 1: Handwerks- / Gewerbekarte zeigen lassen

Wer einen Auftrag an einen Handwerksbetrieb vergeben möchte, sollte sich die Handwerks- / Gewerbekarte der Handwerkskammer zeigen lassen.

Musterhandwerkskarte
© Handwerkskammer Dortmund© Handwerkskammer Dortmund

Für Verbraucher, die unsicher sind, ob der ausgewählte Betrieb die handwerklichen Arbeiten auch wirklich ausführen darf, steht die HWK Dortmund gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.

www.hwk-do.de/mitgliedschaft


  •   Tipp 2: Keine Arbeit ohne Rechnung

Werden handwerkliche Leistungen ohne Rechnung ausgeführt, handelt es sich um Schwarzarbeit. Dies hat auch für Kunden weitreichende Folgen.

Kein Anspruch auf Erstattung der bereits gezahlten Abschläge und Vergütungen

Stellt sich während der Ausführung der Arbeiten heraus, dass der beauftragte Betrieb diese nicht korrekt ausführt, besteht kein Anspruch auf Erstattung der bereits gezahlten Abschläge und Vergütungen.

Keine Gewährleistungsansprüche bei Mängeln

Werden Arbeiten mangelhaft ausgeführt, existiert kein Gewährleistungsanspruch. Mit der Beauftragung ist man das Risiko eingegangen, die Kosten für eine mögliche Mängelbeseitigung selbst zu tragen. 

Steuerersparnis nur mit Rechnung

Die Kosten für Handwerker können zum Teil als „haushaltsnahe Dienstleistung“ von der Steuer abgesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist unter anderem das Einreichen einer Handwerkerrechnung.

https://www.zdh.de/presse/publikationen/info-flyer/steuerbonus-fuer-handwerkerleistungen/


  •   Tipp 3: Rechtliche Beratung und fachliches Gutachten

Für diejenigen, die unwissend einen Betrieb beauftragt haben, der die ausgeführten Arbeiten mangelhaft und ohne Erlaubnis ausgeführt hat, bleibt nur die Beratung durch einen Rechtsanwalt. Für die fachliche Begutachtung der ausgeführten Arbeiten kann ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer hinzugezogen werden.

www.hwk-do.de/sachverstaendige

Kontakt:

Andrea Frey
Tel.: 0231 5493-137
andrea.frey@hwk-do.de


  • Tipp 4: Kein Auftrag ohne Kostenvoranschlag

Vorsicht vor Haustürgeschäften oder unseriösen Anrufen! Hier droht Abzocke!

In einigen Branchen kommt es vermehrt zu Betrugsvorfällen bei Hausbesitzern oder älteren Mitmenschen. Die Betrugsversuche zielen darauf ab, Kunden zu überrumpeln und mit vermeintlich günstigen Preisen zu locken. Aus diesem Grund rät die HWK Dortmund, keine Aufträge ungeplant und ohne Anforderung eines Angebots oder Kostenvoranschlags zu erteilen. Man sollte sich vorab vergewissern, dass der Betrieb ordnungsgemäß gemeldet ist und die handwerklichen Arbeiten ausführen darf. Es lohnt sich auf ein Angebot zu warten, ein eingetragenes Unternehmen zu beauftragen und damit mittelbar auch Ausbildungs- und Arbeitsplätze in der eigenen Region zu unterstützen. Von daher gilt: Hände weg von Schwarzarbeit!

Die Handwerkskammer Dortmund steht bei Fragen zum Thema Schwarzarbeit gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.

Kontakt:

Service-Team Handwerksrolle
Tel.: 0231 5493-111
handwerksrolle@hwk-do.de

www.hwk-do.de/tipps-fuer-auftraggeber