Lehrerin und Schüler
Vermittlung von Praxis und Fachtheorie

Berufsschule

Wer muss eine Berufsschule besuchen?

Auszubildende, die bei Beginn der Ausbildung noch nicht 21 Jahre alt sind, müssen die Berufsschule besuchen. Ältere Auszubildende sind zum Berufsschulbesuch berechtigt, aber nicht verpflichtet. Besuchen sie die Berufsschule nicht, ist der Ausbildungsbetrieb allerdings verpflichtet, ihnen die in der Berufsschule vermittelte Fachtheorie beizubringen und ausreichend Zeit zur Erarbeitung der theoretischen Kenntnisse einzuräumen.

Welche Schule ist zuständig?

Es gilt die freie Berufsschulwahl – der Betrieb entscheidet in Absprache mit dem Auszubildenden, welche Schule besucht werden soll. Jeder Ausbildungsbetrieb hat den Anspruch, dass seine Auszubildenden zur Erfüllung der Schulpflicht das zum Ausbildungsbetrieb nächstgelegene Berufskolleg besuchen, in dem eine entsprechende Fachklasse eingerichtet ist (Schulgesetz NRW § 46(4)). Mit Einverständnis des Ausbildungsbetriebs können Auszubildende ein anderes, insbesondere wohnortnäheres Berufskolleg, an dem eine entsprechende Fachklasse eingerichtet ist, im Rahmen der Aufnahmekapazität besuchen.

Betrieb oder Berufsschule / Was hat Vorrang – Arbeit im Betrieb oder Besuch der Berufsschule?

Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, seinen schulpflichtigen Auszubildenden für den Berufsschulunterricht freizustellen und darf ihn während dieser Zeit nicht beschäftigen (§ 15 Berufsbildungsgesetz). Er hat grundsätzlich keinen Rechtsanspruch darauf, eine Beurlaubung seines Auszubildenden von der Berufsschule zu verlangen. Vor einem vor 9 Uhr beginnenden Unterricht darf er den Lehrling nicht im Ausbildungsbetrieb beschäftigen. Ein Verstoß gegen die Freistellungspflicht kann hohe Geldbußen und den Entzug der Ausbildungsberechtigung zur Folge haben.

Regelungen bei minderjährige Auszubildenden

Gibt es spezielle Regelungen für minderjährige Auszubildende?
Ja, der Gesetzgeber hat im Jugendarbeitsschutzgesetz für Jugendliche spezielle Regeln erlassen.

Wie wird die Berufsschulzeit auf die betriebliche Ausbildungszeit angerechnet?

Die Freistellungs- und Anrechnungsregelungen für Jugendliche gelten jetzt auch für Volljährige. Ein Berufsschultag pro Woche mit mehr als fünf Unterrichtsstunden je 45 Minuten wird mit acht Zeitstunden angerechnet – an diesem Tag darf der Auszubildende im Betrieb nicht mehr beschäftigt werden. Fällt ein zweiter Berufsschultag in der Woche an, wird die tatsächliche Unterrichtszeit plus Pausen ohne Wegzeiten angerechnet. Blockunterricht von planmäßig mindestens 25 Unterrichtsstunden je 45 Minuten ist mit 40 Zeitstunden anzurechnen, d.h. in dieser Woche ist keine Beschäftigung im Betrieb mehr zulässig.

Falls ein (allgemeinverbindlicher) Tarifvertrag günstigere Regelungen vorsieht, gelten diese.

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Kai Thomaschewski

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