Wer macht was bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit?

Unsere Partner

Die Handwerkskammer selbst ist nicht zur Verfolgung von unberechtigter Handwerksausübung und Schwarzarbeit berechtigt. Wir arbeiten jedoch eng mit den hierfür zuständigen Stellen zusammen und unterstützen diese bei dieser Aufgabe.

Verstöße gegen die Handwerksordnung, also die Tätigkeit in einem zulassungspflichtigen Handwerk ohne die erforderliche Eintragung in der Handwerksrolle, werden von den Ordnungsbehörden der Städte und Kreise verfolgt. Hier finden Sie die Kontaktdaten der Behörden unseres Kammerbezirks.

Stadt Bochum

0234 9103684 oder 0234 9103330ordnungsamt@bochum.dewww.bochum.de

Stadt Dortmund

Stadt Hagen

Ordnungsamt

02331 2074840

Stadt Hamm

Stadt Herne

Stadt Lünen

Stadt Unna

Stadt Witten

Ennepe-Ruhr-Kreis

Zuständigkeit: Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Hattingen, Herdecke, Schwelm, Sprockhövel, Wetter/Ruhr

02336 932427pgroess@en-kreis.dewww.enkreis.de

Kreis Unna

Zuständigkeit: Bergkamen, Bönen, Fröndenberg, Holzwickede, Kamen, Schwerte, Werne

02303 273038bohm@kreis-unna.dewww.kreis-unna.de

Kreis Soest

Zuständigkeit: Anröchte, Bad Sassendorf, Ense, Erwitte, Geseke, Lippetal, Lippstadt, Möhnesee, Rüthen, Soest, Warstein, Welver, Werl, Wickede/Ruhr

gewerbe@kreis-soest.dewww.kreis-soest.de

Für die Ahndung anderer Arten der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung ist der Zoll zuständig.

Hauptzollamt Bielefeld

Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Zuständigkeit: Kreis Soest und Stadt Hamm

0521 3047555poststelle.hza-bielefeld@zoll.bund.de

Hauptzollamt Dortmund

Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Zuständigkeit: Städte Dortmund, Bochum, Herne, Hagen sowie Kreise Unna und Ennepe-Ruhr

0231 95715000poststelle.hza-dortmund@zoll.bund.de

Meldung von illegaler Beschäftigung beim Zoll

Eine der Hauptaufgaben, die der Zoll innerhalb der Landesgrenzen ausübt, ist die Bekämpfung von Schwarzarbeit bzw. illegaler Beschäftigung. Der Zoll stoppt nicht nur Schwarzarbeit, sondern auch illegale Beschäftigung wie etwa bei Zwangsarbeit.

Daher können Verdachtsfälle direkt bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll gemeldet werden.