ALT Coronavirus Infoservice für Handwerksbetriebe
Handlungssicherheit im täglichen Geschäftsbetrieb
Die Corona-Virus Pandemie beeinträchtigt das Wirtschaftsleben immer mehr. Viele Handweksbetriebe sind durch die Ausbreitung und den daraus resultierenden Folgen unverschuldet in eine Notlage geraten. Die Unternehmensberatung der Handwerkskammer Dortmung hat auf dieser Seite zahlreiche relevante Informationen zur schnellen Hilfe und Orientierung für Sie zusammengetragen und hält diese kontinuierlich auf dem neusten Stand. Darüber hinaus stehen Ihnen unsere Berater mit Rat und Tat zur Seite:
Auswirkungen auf die Konjunktur im Handwerk
Wegen der Folgen der Corona-Epidemie korrigieren die Konjunkturforscher ihre Prognosen bislang nur vorsichtig nach unten. Die Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft sind nach bisherigen Erkenntnissen nur schwer abzuschätzen.
Viele Handwerksbetriebe verzeichnen bereits jetzt erhebliche Umsatzeinbußen, nicht nur die Messebauer aufgrund der Absagen zahlreicher Messen, sondern auch diverse andere Handwerke, die im Zuliefer- und Industriebereich tätig sind oder z. B. wie Friseure am Menschen arbeiten und damit auf persönlichen Kundenkontakt angewiesen sind.
Ebenso fehlen den Betrieben bereits heute vielfach Ersatzteile, so dass Aufträge nicht ausgeführt werden können. In laufenden Unternehmensbefragungen zur Corona-Krise zeigen sich bereits deutliche Auswirkungen auf viele Betriebe. So ist schon jetzt jeder dritte Betrieb von den Auswirkungen der Pandemie betroffen.
Je länger die Epidemie anhält, desto stärker können sich auch Auswirkungen zeigen.
Weiterführende Informationen
www.bmwi.coronavirus.de
Hotline des BMWi für Unternehmen bei Fragen zum Coronavirus:
Montag-Freitag (09:00-17:00 Uhr)
030186151515
Angeordnete Betriebsschließungen
Ab dem 16. März bis zunächst 19. April 2020 gelten in NRW „kontaktreduzierende Maßnahmen“ gemäß Erlass des Landesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Dieser beinhaltet u. a. die Schließung von Sport- und Freizeiteinrichtung oder Zugangsbeschränkungen für Einkaufszentren.
Für das Handwerk gilt: Dienstleister*innen und Handwerker*innen können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Friseurgeschäfte stehen ausdrücklich in der Positivliste und werden ebenfalls nicht geschlossen. Konkretere Regelungen zu einzelnen Gewerken und eine etwaige Unterscheidung zwischen Ladengeschäft und Werkstatt gibt es zurzeit noch nicht. Auch die generelle Umsetzung der Maßnahmen ist noch in Klärung. Sobald wir weitere Informationen haben, werden wir diese an dieser Stelle veröffentlichen.
Geöffnet bleiben außerdem der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.
Der Bund arbeitet darüber hinaus an einer Entschädigungslösung für Unternehmen, denen aufgrund staatlicher gesundheitspolitischer Entscheidungen die Einnahmen wegbrechen, deren Ausgaben (Mieten, Löhne etc.) aber weiterlaufen. Auch in Nordrhein-Westfalen arbeiten wir ergänzend an einer anteiligen Tilgungsreduzierung bei Betriebsmittelkrediten, insbesondere für kleine Unternehmen und Freiberufler.
Die Landesregierung setzt sich daneben für Steuererleichterungen ein, die schnell und unbürokratisch umgesetzt werden können wie beispielsweise Abschreibungserleichterungen, steuerlicher Verlustrücktrag und das Vorziehen der Abschaffung des Solidaritätszuschlags auf den 1. Juli 2020.
Sollte wegen des Corona-Virus eine Quarantäne ausgesprochen werden, kann eine Entschädigung für betroffene Beschäftigte (Personalkosten) beantragt werden. Zuständig im Kammerbezirk Dortmund ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Weitere Infos hierzu finden Sie im letzen Abschnitt.
Hygienetipps und Infektionsschutz
Als Handwerksbetrieb haben Sie täglich Kontakt zu zahlreichen Personen, Lieferanten und Kunden. Mit einfachen Maßnahmen können Sie helfen, sich selbst und andere vor Infektionskrankheiten zu schützen und den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Auklärung gibt unter Infektionsschutz.de Antworten auf die häufigsten Fragen zum Coronavirus.
Tagesaktuelle Informationen zum Coronavirus von Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit erhalten Sie hier.
Tagesaktuelle Fallzahlen zur Ausbreitung in Deutschland finden Sie hier.
Unterstützung und Hilfe für Unternehmen im Kammerbezirk und NRW
Auch wenn die Konjunktur im Handwerk auf den ersten Blick robuster als die der Industrie oder Hotelbranche erscheint, wird die zunehmende Unsicherheit über die Entwicklung der Epidemie zur Belastung. So kann es zu Lieferengpässen, krankheitsbedingten Personalausfällen und zu Liquiditätsengpässen kommen.
Der Koalitionsausschuss hat zur Entlastung der von den Folgen des Coronavirus betroffenen Unternehmen kurzfristige Entlastungsmaßnahmen beschlossen. Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Unterstützung der Wirtschaft zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus basiert auf vier Säulen. Die zwei wichtigsten Maßnahmen für Handwerksbetriebe sind hierbei die Sicherstellung der Liquidität durch steuerliche Hilfen sowie Erleichterungen und Flexibilisierungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld:
Liquiditätssicherungsmaßnahmen & Bürgschaften
Bei einigen Handwerksbetrieben kann es möglicherweise zu Lieferengpässen oder Liquiditätsschwierigkeiten kommen. Unter Umständen können Aufträge nicht (rechtzeitig) erfüllt werden.
Die Bundesregierung plant in Abstimmung mit den Ländern für den steuerlichen Bereich Sofortmaßnahmen zur Sicherung der Liquidität der Betriebe. Hierzu zählen insbesondere die Stundung fälliger Steuerzahlungen, die Anpassung (Herabsetzung) von Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer an die geänderte Ertragslage, der Erlass von Säumniszuschlägen bei nicht rechtzeitiger Zahlung von Steuern sowie ein vorübergehender Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen. Eine kostenlose Anfrage für ein Finanzierungsvorhaben kann online über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken gestellt werden. Genauso kann eine Kontaktaufnahme durch die Hausbank erfolgen.
Sollten darüber hinaus zur Überbrückung Kredite notwendig werden, können die Deutschen Bürgschaftsbanken diese mit Bürgschaften besichern. Zusätzlich wird auch hier durch die Schaffung von Eigenkompetenzregeln eine kurzfristige Entscheidung über Bürgschaftsanträge (Expressbürgschaften) ermöglicht. Sollten Sie Informationen benötigen, hilft Ihnen die landeseigene Förderbank NRW.BANK gerne weiter
Zur Deckung von kurzfristigem Liquiditätsbedarf sollten betroffene Betriebe die bekannten KfW-Unternehmerkredite und ERP-Gründerkredite (Startgeld/Universell) bei der KfW beantragen. Auch die Landesförderinstitute bieten zinsgünstige Betriebsmittelfinanzierungen an. Wichtig für die schnelle und erfolgreiche Beurteilung von Anfragen für die Begleitung einer Überbrückungsfinanzierung ist die Vorlage eines plausiblen Liquiditätsplans, aus welchem der erforderliche Kapitalbedarf hervorgeht.
Bestehende Programme für Liquiditätshilfen sollen im Zuge der Coronakrise ausgeweitet werden, um den Zugang zu günstigen Darlehen zu erleichtern. So sollen beim KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit – universell die Möglichkeiten zur Haftungsfreistellung für Betriebsmittelkredite erhöht werden, um die Bereitschaft der Hausbanken auch bei sich verschlechternden Bonitäten Darlehen zu vergeben, hoch zu halten.
Weiterführende Informationen
finanzierungsportal.ermoeglicher.de
Service-Center NRW.BANK:
0211917414800
www.kfw.de/inlandsfoerderung
Hotline KfW für gewerbliche Kunden:
08005399001
Kurzarbeitergeld
Wenn Unternehmen aufgrund der weltweiten Krankheitsfälle durch das Corona-Virus Kurzarbeit anordnen und es dadurch zu Entgeltausfällen kommt, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Diese Leistung muss vom Arbeitgeber beantragt werden. Im Falle des Coronavirus wurden die Hürden für den Bezug gesenkt und die Ausgleichszahlungen erhöht.
Im Einzelnen heisst das:
- Absenkung des Anteils der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Betrieb auf bis zu 10 %
- teilweiser oder vollständiger Verzicht auf Aufbau negativer Arbeitszeitsalden
- Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer
- vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit (BA)
Zur Beantragung von Kurzarbeitergeld müssen Betriebe die zuständige Agentur für Arbeit kontaktieren. Diese prüft, ob die Voraussetzungen für die Leistung erfüllt sind.
Voraussetzung ist unter anderem, dass ein Unternehmen aufgrund von Krankheitsfällen durch das Coronavirus Kurzarbeit anordnet und es dadurch zu Entgeltausfällen kommt. Alle Voraussetzung und weiter Informationen zum Kurzarbeitergeld haben wir für Sie zusätzlichen zu den Filmen in einem Infoblatt zusammengestellt.
Weiterführende Informationen
www.arbeitsagentur.kurzarbeit
merkblatt.kurzarbeitergeld.pdf
Hotline der BA für Arbeit:
Montag-Freitag (08:00-18:00 Uhr)
08004555520
Unterstützung für von Quarantäne betroffene Betriebe
Treten bei Mitarbeitern in Ihrem Betrieb Symptome einer Coronainfektion auf, sollten Sie sich unmittelbar an Ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden.
Das Gesundheitsamt ist dann sowohl für den Meldeweg als auch für die weiteren Maßnahmen zuständig. Die Kontaktdaten der Gesundheitsämter können Sie beispielsweise über die Datenbank des Robert Koch-Instituts abfragen. Zusätzlich hat das Bundesgesundheitsministerium ein Infotelefon zum Umgang mit Verdachtsfällen und zu Quarantänemaßnahmen eingerichtet.
Sollte wegen des Corona-Virus eine Quarantäne ausgesprochen werden, kann eine Entschädigung für betroffene Beschäftigte (Personalkosten) beantragt werden. Zuständig im Kammerbezirk Dortmund ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe.
Auf der Seite des Landschaftsverbandes Rheinland (RVR) finden Sie umfangreiche Informationen zu Tätigkeitsverbot und Entschädigung.
Weiterführende Informationen
Datenbank Robert-Koch-Institut
Infotelefon BMG:
Montag-Donnerstag (08:00-18:00 Uhr) Freitag (08:00-12:00 Uhr)
030346465100
Für viele Betriebe sind die arbeitsrechtlichen Konsequenzen einer Pandemie nicht abschätzbar. Der BDA gibt in seinen Ausführungen einen Überblick über arbeitsvertragliche Folgen der Epidemie und die Auswirkungen auf Entsendungen von Arbeitnehmern.
Zudem wird dargestellt, welche Vorbereitungshandlungen getroffen werden können, um innerbetriebliche Folgen möglichst einzugrenzen. Auch datenschutzrechtliche Aspekte werden erörtert.
Ihre Ansprechpartner
In allen unternehmerischen Fragen zur Coronavirus Pandemie stehen ihnen die Unternehmensberater mit Rat und Tat zur Seite.
Montag-Donnerstag 08:00-17:00 Uhr und Freitag 08:00-15:00 Uhr
Günter Benning
Technische Beratung
Mobil +4915146727912
Fax +49(231)5493-95427
guenter.benning--at--hwk-do.de
Siegfried Riemann
Technische Beratung
Mobil +4915146738467
Fax +49(231)5493-95426
siegfried.riemann--at--hwk-do.de
Karlheinz Thom
Technische Beratung
Mobil +49(152)28505308
Fax +49(231)5493-95560
karlheinz.thom--at--hwk-do.de
Wolfgang Diebke
Beauftragter Innovation & Technologie im Handwerk (BIT)
Mobil +4915146738574
Fax +49(231)5493-95409
wolfgang.diebke--at--hwk-do.de
Gabriele Röder-Wolff
Außenwirtschaftsberatung & Marketing
Mobil +4915146700565
Fax +49(231)5493-95406
gabriele.roeder-wolff--at--hwk-do.de
Birgit Hemsing
Betriebswirtschaftliche Beratung
Mobil +4915146722140
Fax +49(231)5493-95417
birgit.hemsing--at--hwk-do.de
Sabine Matuschowski
Betriebswirtschaftliche Beratung
Mobil +4915143274406
Fax +49(231)5493-95412
sabine.matuschowski--at--hwk-do.de
Tobias Pütter
Betriebswirtschaftliche Beratung
Mobil +4915146722138
Fax +49(231)5493-95413
tobias.puetter--at--hwk-do.de
Dr. Daniela Putsch
Betriebswirtschaftliche Beratung
Mobil +4915146700571
Fax +49(231)5493-95414
daniela.putsch--at--hwk-do.de
Weiterführende und aktuelle Informationen zum Coronavirus
Zentralverband des Deutschen Handwerks
https://www.zdh.de/themen-a-z/coronavirus
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung BZgA
Bundesgesundheitsministerium
www.mags.nrw.tagesaktuelle-Informationen
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Robert-Koch-Institut