
Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern"
Wichtige Änderungen & Infos zur Beantragung
Am 1. August 2020 ist die Förderrichtlinie des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ in Kraft getreten. Diese derzeit noch aktuelle Förderrichtlinie wird derzeit überarbeitet und aktualisiert, da sich folgende Veränderungen im Programm ergeben:
- Verlängerung des Programms bis Ende 2021
- Ausbildungen, die spätestens am 15.02.2022 beginnen, können gefördert werden
- Die Definition der Corona-Betroffenheit als Fördervoraussetzung für alle Programmlinien wurde deutlich erweitert und liegt für Ausbildungsverhältnisse, die ab 1. Juni 2021 beginnen, bei einem Monat Kurzarbeit oder einem Umsatzrückgang in einem Monat in Höhe von 30 Prozent vor.
- Künftig wird zur Verhinderung von Kurzarbeit während der Ausbildung nicht nur die Ausbildungsvergütung, sondern auch die Vergütung der Ausbilder (i. H. v. 50 % des Ausbildergehalts) bezuschusst.
- Es wird ein einmaliger Sonderzuschuss für Kleinstbetriebe (bis 4 Mitarbeiter), die trotz Betroffenheit vom zweiten Lockdown die Ausbildung 30 Tage aufrechterhalten haben, rückwirkend ab November 2020 gezahlt. Betriebe ohne sozial-versicherungspflichtige Beschäftigte können keine Kurzarbeit anmelden und haben daher keinen Anspruch auf den Ausbildungszuschuss zur Verhinderung von Kurzarbeit.
- Die Höhe der Ausbildungsprämien (plus) für das Ausbildungsjahr 2021/2022 und der Übernahmeprämie wurden jeweils verdoppelt.
- Die Übernahmeprämie wird auf Fälle der Kündigung aus wichtigem pandemiebedingtem Grund und einvernehmlichen Aufhebungsvertrag erweitert.
- Pandemiebedingt ist die berufsschulische Ausbildung sowie die betriebliche Ausbildung nach amtlich angeordneten Betriebsschließungen seit nahezu einem Jahr von Einschränkungen oder Ausfällen betroffen. Um die Qualität der dualen Ausbildung und das erforderliche Kompetenzniveau der Auszubildenden dennoch zu gewährleisten, werden Lehrgänge zur Prüfungsvorbereitung künftig im Rahmen der zweiten Förderrichtlinie in Höhe von 50 % (maximal 500 Euro und ein Lehrgang pro Auszubildenden) bezuschusst.
Darüber hinaus sieht das Bundesprogramm künftig folgende Weiterentwicklungen vor:
- Die Förderleistungen werden für KMU mit bis zu 499 Beschäftigten (bislang 249 Beschäftigten) geöffnet.
- Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung werden auch während einer Teilnahme an externen Prüfungsvorbereitungskursen gewährt.
Die Informationen für Sie und die Betriebe finden Sie auf folgender Internetseite.
Die Beantragung der Fördermittel läuft ebenfalls über die Bundesagentur für Arbeit. Die Handwerkskammer Dortmund stellt für die Ausbildungsprämie (plus), Zuschuss zur Ausbildungsvergütung, Übernahmeprämie für Insolvenzlehrlinge als zuständige Stelle die Nachweise in gewohnter Form aus – hier gibt es keine Veränderungen in der Verfahrensweise.
Die Antragstellung erfolgt über die für den Unternehmenssitz zuständige Arbeitsagentur. Alle Informationen zum Programm erhalten Sie ebenfalls bei der Bundesagentur für Arbeit.
Mit der Antragstellung müssen Sie eine Bestätigung der Handwerkskammer einreichen, aus der die durchschnittliche Anzahl der Ausbildungsverhältnisse der drei Vorjahre hervorgeht. Wenn Sie Mitglied weiterer Kammern sind, reichen Sie hierzu bitte gesonderte Auskünfte ein.
Der Antrag zur Bestätigung der Ausbildungsverhältnisse kann bei uns online angefordert werden.
Nach Bearbeitung senden wir Ihnen die Bestätigung zur Vorlage bei der Arbeitsagentur per E-Mail zu. Fragen zur Ausbildungsprämie beantworten wir gerne:
Telefon 0231 5493-333 oder E-Mail ausbildungsberatung@hwk-do.de
Weitere Förderansätze
Bei Fragen zu den weiteren Förderansätzen im Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“:
- Zuschuss zur Ausbildungsvergütung zur Vermeidung von Kurzarbeit (siehe Förderichtlinie Absatz 2.3)
- Übernahmeprämie für Auszubildende aus Corona-Insolvenzbetrieben (siehe Förderichtlinie Absatz 2.4)
steht der Arbeitgeberservice Ihrer Arbeitsagentur zur Verfügung: Telefon 0800 4 555520