| Datum | Ort | Unterrichtstage | Kursgebühr |
| 13.09.2013 - 13.09.2013 | Bildungszentrum Hansemann Handwerkskammer Dortmund | Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr | 195,00 Euro |
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Lehrgangstitel: AU Kraftrad Erstschulung
Lehrgangstyp: Weiterbildung
Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung:
Zweirad- und KFZ-Betriebe, die die AUK-Berechtigung erwerben wollen, müssen sich zuvor einem Anerkennungsverfahren unterziehen. Dieses schreibt verbindlich vor, dass
· der AUK-Betrieb in der Handwerksrolle als Zweirad- / Kfz-Mechaniker- oder Kfz-Elektriker-Meisterbetrieb eingetragen ist.
· der AUK-Verantwortliche eine Zweirad- / Kfz-Mechaniker- oder Kfz-Elektriker-Meisterprüfung bestanden hat.
· die von ihm bestellte Person fachlich und persönlich geeignet ist.
· die zur AUK erforderlichen Prüf- und Messgeräte sowie ein entsprechender Prüfraum zur Verfügung stehen.
· der AUK-Verantwortliche und der AUK-Durchführende nachweislich die erforderlichen Sachkenntnisse besitzen, die durch periodische Schulungen erworben und gefestigt werden müssen.
Die Prüfbescheinigung ist spätestens alle 36 Monate zu aktualisieren.
In Fragen der AUK-Anerkennung berät Sie Ihre zuständige Kfz/Zweirad-Innung ausführlich.
Lehrgangsthemen:
· Bedeutung einer amtlichen Prüfung
· Vorschriften, Richtlinien und Durchführung der AUK nach § 29 StVZO Anlage VIII StVZO
· Spezielle technische Merkmale und Sachverhalte der verschiedenen Krafträder
· Zusammenhänge zwischen Technik und Schadstoffemissionen
· Handhabung der Abgasmessgeräte in Theorie und Praxis
· Durchführung der Abgasuntersuchung
Die Schulung gliedert sich in zwei Bereiche:
1. Teil: Selbststudium der Lehrgangsteilnehmer anhand der Ihnen von unserem Haus zugesandten Schulungsunterlagen zur Vorbereitung auf den Prüflehrgang
2. Teil: Prüflehrgang mit anschließender schriftlicher Abschlussprüfung (Dauer: 1 Tag / 7 Zeitstunden).
Weitere Termin auf Anfrage.
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